Neues Restrukturierungsverfahren für den Mittelstand – Schuldenschnitt ohne Insolvenz

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Während über eine weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht diskutiert wird, hat der Koalitionsausschuss bereits am 3. Juni 2020 in seinem beschlossenen Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket die kurzfristige Einführung eines sogenannten präventiven Restrukturierungsrahmens in Deutschland beschlossen.

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