Frag einen Experten (2): Buchhaltung & Steuererklärung im Shanghai Lockdown
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Frag einen Experten (2): Buchhaltung & Steuererklärung im Shanghai Lockdown

4 min.

Im März verhängten die Shanghaier Distrikte Pudong und Puxi Lockdown-Maßnahmen, um die Ausbreitung von Covid-19-Infektionen zu verhindern. Für Unternehmen in Shanghai brachten die Lockdowns einige Herausforderungen mit sich. Während Mitarbeiter viele Dinge von zu Hause aus erledigen können, gibt es insbesondere bei Steuern und Buchhaltung gewisse Haken im Homeoffice. Um den Druck für Unternehmen zu verringern, hat das Shanghai Taxation Bureau die Steuererklärungsfrist im März und April bis zum 31. Mai verlängert. In diesem Artikel stellen wir einige Probleme unserer Kunden im Shanghai Lockdown vor. Lasst uns einen Blick auf Lösungen und Tipps von unserem Team von Ecovis Ruide China und Ecovis Richard Hoffmann in Heidelberg werfen.

1. Rechnungen ohne Drucker für Steuerbelege ausstellen

Während wir zu Hause wahrscheinlich ein Äquivalent zur geliebten Bürokaffeemaschine haben, könnte die Suche nach dem für chinesische Steuerbelege spezifischen Drucker im durchschnittlichen Wohnzimmer eine Herausforderung darstellen. Wenn Mitarbeiter während des Lockdowns keinen Zugriff auf den Steuerdrucker im Büro haben, wie können sie dann Rechnungen ausstellen? Fragen wir einen Experten!

Eine Lösung für dieses Problem ist, eine Genehmigung für die Online-Rechnungsstellung zu beantragen. So können Rechnungen online erstellt, heruntergeladen und als PDF gespeichert werden. Man kann sie dann später ausdrucken, wenn es wieder möglich ist, ins Büro zurückzukehren. Obwohl das Druck-Problem damit an sich noch nicht gelöst ist, können Unternehmen so den Überblick über ihre Betriebsertragsdaten behalten. Auf diese Weise vermeiden sie auch, dass sich bis zur Rückkehr ins Büro ein Haufen Arbeit wegen der nicht-erstellten Rechnungen ansammelt.

Wir empfehlen Unternehmen, elektronische Versionen für

1) VAT Rechnungen zu beantragen (für neu gegründete Unternehmen)

2) gewöhnliche Rechnungen (für alteingesessene Unternehmen)

2. Kein Dienstsiegel?

Es gibt noch ein weiteres Problem, mit dem Unternehmen seit dem Lockdown konfrontiert sind: Wie können sie an ein offizielles Siegel, für die Dokumente, die eins benötigen, kommen?

Das Shanghai Büro von Ecovis Ruide hat hierfür einen Geheimtipp: Es gibt die Möglichkeit, ein elektronisches Siegel zu beantragen. Obwohl das elektronische Siegelverfahren einfach, bequem und effizient ist, ist es nicht allgemein bekannt. Wir empfehlen Unternehmen dringend, eins zu beantragen.

3. Ukey fehlt!

Das nächste Gerät, das im Homeoffice fehlen mag, ist der Steuer-UKey. Ohne den UKey können sich Unternehmen nicht in das E-Steuersystem einloggen. Wie können Unternehmen ohne den Ukey ihre Steuererklärung abgeben und die jährliche Steuerabrechnung abwickeln?

Wir raten Unternehmen in dieser Situation, einen elektronischen Gewerbeschein zu beantragen. Mit dieser Lizenz können sich Unternehmen bei der E-Steuer-Plattform anmelden, die es ihnen ermöglicht, ihre Steuererklärung, Steueränderung, Unternehmensjahressteuerabrechnung etc. online abzuwickeln.

Juristische Personen können die E-Business-Lizenz über intelligente Endgeräte wie Mobiltelefone oder mit den E-Business-Lizenz-Apps von WeChat und Alipay nutzen. Damit kann die Lizenz gedruckt, herunterladen und verifiziert werden, und Sie können sich im System anmelden. Eine weitere gute Nachricht ist, dass Sie nach Erhalt der elektronischen Geschäftslizenz auch andere autorisieren können, sie zu besitzen und zu verwenden.

4. Wenn Computer nicht mit nach Hause genommen werden können

Je nach Unternehmen und Ausstattung kann es schwierig sein, Bürocomputer mit nach Hause zu nehmen. Das ist bei Home-Office-Lösungen während des Lockdowns natürlich ein großes Problem. Wie können Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten, wenn Computer nicht mit nach Hause genommen werden können?

Die Lösung von Ecovis für dieses Problem ist, ein System auf dem Firmencomputer zu installieren, dass es den Mitarbeitern ermöglicht, ihn aus der Ferne zu bedienen. So müssen Sie das Gerät des Unternehmens nicht nach Hause bringen!

In unserer kompakten Serie „Frag einen Experten“ teilen wir unser Insider-Wissen. Dabei stellen wir häufige Fragen und Probleme vor, auf die unser Expertenteam bei der Beratung unserer Kunden stößt. Wir helfen Ihnen gerne, falls Sie Hilfe bei der Umsetzung der oben genannten Lösungen oder anderen Steuer- und Buchhaltungsaufgaben benötigen. Ecovis Richard Hoffman bietet außerdem Supervising-Services für Unternehmen in China gemäß des chinesischen Corporate Law für Firmen und GmbHs. Durch jahrelange Expertise und spezifische Kenntnisse des deutschen und chinesischen Geschäftsumfelds konnten wir bereits mehrere Unternehmen erfolgreich unterstützen.