Zwei-in-Eins: China integriert Arbeitserlaubnisse und Sozialversicherungskarten

Zwei-in-Eins: China integriert Arbeitserlaubnisse und Sozialversicherungskarten

Ab dem 1. Dezember 2024 wird China offiziell die Arbeitserlaubnisse für Ausländer mit Sozialversicherungskarten in eine integrierte digitale Lösung zusammenführen. Dieses neue System soll den Zugang zu wichtigen Dienstleistungen für ausländische Arbeitnehmer vereinfachen und gleichzeitig die Verwaltungsprozesse optimieren. Die Reform spiegelt Chinas Engagement für eine moderne Talentverwaltung wider und soll ausländischen Fachkräften eine nahtlosere Erfahrung bieten.

Durch die Integration werden die Informationen der Arbeitserlaubnis direkt in die elektronische Sozialversicherungskarte eingebettet. Ausländische Arbeitnehmer können diese digitale Karte nach ihrer Einreise nach China über eine autorisierte App beantragen. Für die Registrierung müssen sie ihren Namen, die Nummer der Arbeitserlaubnis oder die Sozialversicherungsnummer angeben. Der Prozess wird durch eine Identitätsprüfung und eine Verifizierung mit echtem Namen abgeschlossen. Mit der elektronischen Karte können Ausländer Sozialversicherungsleistungen in Anspruch nehmen und ihre Arbeitserlaubnisinformationen problemlos vorzeigen.

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Richard Hoffmann
Richard Hoffmann
Partner, Rechtsanwalt in Heidelberg, Ladenburg
Tel.: +49 6203 95561 2600

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Anwendungsleitfaden für die Übergangszeit

  • Für diejenigen, die bereits eine „Arbeitsgenehmigungsbenachrichtigung für Ausländer“ beantragt haben:
    Die Anträge können wie gewohnt bearbeitet werden, und der Geschäftsprozess wird nicht beeinträchtigt.
  • Für diejenigen, die bereits eine „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ erhalten haben oder die „Arbeitsgenehmigungsbenachrichtigung“ beantragt, aber noch keine Arbeitserlaubnis erhalten haben:
    Die Genehmigungsbehörde wird den Antrag erneut prüfen. Nach der Genehmigung muss der Antragsteller die neue Version der „Arbeitsgenehmigungsbenachrichtigung“ und den „Verwaltungsentscheidungsbescheid“ herunterladen und sich dann registrieren, um eine elektronische Sozialversicherungskarte mit den Arbeitserlaubnisinformationen zu erhalten.
  • Für diejenigen, die bereits eine physische „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ besitzen und eine elektronische Sozialversicherungskarte beantragen möchten:
    Der Antragsteller kann entweder freiwillig direkt über das Antragsportal einen Antrag stellen oder warten, bis die aktuelle Arbeitserlaubnis verlängert oder geändert werden muss, und dann das neue integrierte Verfahren für die Zusammenführung von Bescheinigung und Karte nutzen.

Diese Anpassungen sollen einen reibungslosen Übergang für sowohl neue Antragsteller als auch bereits in China arbeitende Ausländer gewährleisten.

Vorteile der Integration

Die Vereinheitlichung von Arbeitserlaubnissen und Sozialversicherungskarten vereinfacht Verwaltungsprozesse, reduziert Doppelarbeit und erleichtert den effizienten Datenaustausch zwischen Regierungsbehörden. Das Ministerium für Humanressourcen und Sozialversicherung (MOHRSS), das diese Initiative überwacht, wird so die Beschäftigungs- und Sozialversicherungsdaten effektiver verwalten können.

Darüber hinaus bietet die elektronische Sozialversicherungskarte ausländischen Arbeitnehmern in China zusätzlichen Komfort. Sie ist als multifunktionales Tool konzipiert und kann in verschiedenen Alltagssituationen wie Gesundheitsdienstleistungen, Rentenanfragen und mehr genutzt werden. Durch diese Integration entfällt die Notwendigkeit mehrerer physischer Dokumente, was es ausländischen Fachkräften erleichtert, sich im chinesischen System zurechtzufinden.

Ein Schritt zu mehr Effizienz

Diese Reform unterstreicht Chinas Bestreben, ein schlankeres und effizienteres System für ausländische Fachkräfte zu schaffen. Durch die Zusammenlegung von Arbeitserlaubnissen und Sozialversicherungskarten will die Regierung Verwaltungsbarrieren abbauen, die Servicequalität verbessern und die Gesamterfahrung für ausländische Arbeitnehmer, die zur Entwicklung des Landes beitragen, optimieren.

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