Neue Meldepflicht für Steuerrückstände in China
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Neue Meldepflicht für Steuerrückstände in China

Am 1. März 2026 traten die „Maßnahmen zur Bekanntmachung von Steuerrückständen (Verordnung Nr. 61)“ offiziell in Kraft. Die von der Staatlichen Steuerverwaltung Chinas veröffentlichten Regelungen sind die erste umfassende Überarbeitung seit 2005 und verfolgen ein klares Ziel: ein transparenteres, standardisierteres und effizienteres System für das Management von Steuerrückständen in China zu schaffen – bei gleichzeitiger Stärkung der Rechte der Steuerpflichtigen und einer engeren Anbindung an Chinas Sozialkreditsystem.

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1. Klarere Definition von Steuerrückständen – einschließlich Säumniszuschlägen

Der Begriff „Steuerrückstände China“ wird durch die neue Regelung erheblich ausgeweitet. Erfasst werden künftig nicht nur nicht fristgerecht gezahlte Steuern inklusive Bildungszuschlägen, sondern auch angemeldete, aber unbezahlte Steuern, Steuern nach Fristablauf einer Fristverlängerung, im Rahmen von Außenprüfungen festgesetzte Steuern sowie behördlich festgesetzte Nachzahlungen. Bemerkenswert: Auch die Höhe anfallender Säumniszuschläge auf bereits gezahlte Steuern wird künftig veröffentlicht – steuerliche Pflichtverletzungen und ihre Folgekosten werden damit deutlich transparenter.

2. Diversifizierte Bekanntmachungskanäle mit monatlichen Aktualisierungen

Informationen zu Steuerrückständen in China werden monatlich auf der Informationsplattform für verwaltungsrechtliche Vollstreckungsinformationen veröffentlicht und je nach Schwere des Falls durch das elektronische Steuerbüro, lokale Steuerämter oder Medien ergänzt. Die Steuerwebsites der Provinzen stellen künftig durchsuchbare Datenbanken bereit. Veröffentlicht werden unter anderem der Zeitraum der Rückstände, Fälligkeitstermine, Rückstandshöhe, Säumniszuschläge sowie Identifikationsdaten des Steuerpflichtigen.

3. Schutz der Rechte der Steuerpflichtigen: Vorab-Bestätigung und Einspruchsverfahren

Vor jeder Bekanntmachung ist eine Vorab-Bestätigung mit dem Steuerpflichtigen vorgesehen – drei Arbeitstage vor Veröffentlichung. Unternehmen können in diesem Zeitraum Einwendungen erheben, Korrekturen verlangen und Nachweise einreichen. Auch bereits veröffentlichte Inhalte können im Nachgang berichtigt werden.

4. Ausnahmen von der Bekanntmachungspflicht

Nicht alle Fälle von Steuerrückständen in China unterliegen der Veröffentlichungspflicht. Ausgenommen sind unter anderem Steuerforderungen im laufenden Insolvenzverfahren, Rückstände nach rechtmäßiger Unternehmensauflösung, unbezahlte Forderungsanteile aus Sanierungs- oder Vergleichsplänen sowie Fälle mit Bezug zu Staatsgeheimnissen. Diese Ausnahmen sollen unnötige Beeinträchtigungen für Unternehmen in geordneten Liquidations- oder Restrukturierungsverfahren vermeiden.

5. Verknüpfung mit dem Sozialkreditsystem

Die neuen Regelungen stärken die Verbindung zwischen Steuerrückständen China und dem nationalen Sozialkreditsystem. Rückstände wirken sich unmittelbar auf die steuerliche Compliance-Bewertung aus – mit möglichen Folgen für staatliche Fördermaßnahmen, Finanzierungszugang, Ausschreibungen und die Marktreputation.

Was dies für Unternehmen bedeutet

  • Unternehmen sollten die pünktliche und vollständige Steuerzahlung als zentrale Managementpriorität verankern. Konkret empfiehlt sich:
  • Fristen konsequent überwachen – insbesondere nach Steuererklärungen oder bei auslaufenden Fristverlängerungen.
  • Drei-Arbeitstage-Frist einhalten – bei Vorab-Benachrichtigung sofort reagieren, Einwände mit Nachweisen belegen.
  • Kreditwürdigkeitsrisiken einplanen – steuerliche Compliance-Daten in das unternehmensweite Risikomanagement integrieren.
  • Dokumentation sicherstellen – interne Kontrollunterlagen, Nachweise zu Steuerrückständen und Streitbeilegungsverfahren ordnungsgemäß archivieren.

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