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Unternehmensliquidation & Liquidator


Firmenauflösung in Deutschland: Ablauf, Risiken und professionelle Begleitung

Die Auflösung einer GmbH in Deutschland ist ein klar geregelter Prozess, der sich in drei Phasen gliedert: Auflösung, Liquidation und Löschung aus dem Handelsregister. Eine rechtssichere Durchführung ist dabei entscheidend, um finanzielle und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Ansprechpartner

Richard Hoffmann
Richard Hoffmann
Partner, Rechtsanwalt in Heidelberg, Ladenburg
Tel.: +49 6203 95561 2600

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Warum professionelle Unterstützung wichtig ist

Die Liquidation bringt komplexe rechtliche, finanzielle und administrative Pflichten mit sich, darunter:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen und Liquidationsbilanzen
  • Information und Abwicklung von Gläubigerforderungen
  • Beendigung laufender Geschäftsaktivitäten und Abwicklung von Verbindlichkeiten
  • Einhaltung gesetzlicher Fristen und Veröffentlichungspflichten

Risiken bei einer Eigenübernahme als Liquidator

Wer selbst als Liquidator auftritt, trägt erhebliche persönliche Haftungsrisiken – unter anderem:

  • Gesetzesverstöße, z. B. Fristversäumnisse oder Missachtung von Sperrfristen
  • Persönliche Inanspruchnahme durch Gläubiger – laut Bundesgerichtshof (BGH) ist dies rechtlich zulässig
  • Verletzung der Insolvenzantragspflicht – bei Verstoß drohen zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen, einschließlich Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr

Unsere Leistungen

Um Risiken zu vermeiden und die Abwicklung rechtssicher zu gestalten, begleiten Sie unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Steuerberater umfassend durch den gesamten Liquidationsprozess. Unser Service umfasst:

  • Übernahme der Funktion als Liquidator
  • Bereitstellung einer ladungsfähigen Geschäftsadresse während der Liquidation
  • Corporate-Secretarial-Services zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten
  • Laufende Finanzbuchhaltung und Liquidationsüberwachung
  • Erstellung und Einreichung aller nötigen Unterlagen bei Behörden
  • Koordination mit Notaren und Amtsstellen in Deutschland
  • Pflichtveröffentlichungen im Bundesanzeiger

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