Chinas neues Mehrwertsteuergesetz: Ein großer Schritt hin zu einem klareren und berechenbareren Steuersystem
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Chinas neues Mehrwertsteuergesetz: Ein großer Schritt hin zu einem klareren und berechenbareren Steuersystem

Am 1. Januar 2026 tritt in China das neue Mehrwertsteuergesetz (VAT Law) in Kraft und ersetzt die bisherigen „Vorläufigen Vorschriften über die Mehrwertsteuer“. Dies stellt einen bedeutenden Übergang von administrativen Vorschriften zu nationaler Gesetzgebung dar und sorgt für mehr Einheitlichkeit, höhere Rechtssicherheit und bessere Vorhersehbarkeit im Steuersystem.

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Richard Hoffmann
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Wesentliche Änderungen im neuen Mehrwertsteuergesetz

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1. Eindeutigere Kriterien für inländische steuerpflichtige Umsätze

Bisher waren die Kriterien für „inländische steuerpflichtige Umsätze“ oft unklar, was zu Verwirrung bei Unternehmen führte. Nun wird deutlicher, dass steuerpflichtige Umsätze im Inland den Verkauf von Waren, Dienstleistungen, immateriellen Vermögenswerten und Immobilien umfassen. „Verarbeitungs-, Reparatur- und Montageleistungen“ galten zuvor als eigenständige Arbeitsleistungen. Sie werden nun als allgemeine Dienstleistungen eingestuft, was insbesondere für international tätige Unternehmen die Compliance-Risiken reduziert.

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2. Mehrwertsteuersätze: Keine Änderungen, aber Vorteile für Kleinunternehmen

Die Steuersätze von 13 %, 9 % und 6 % bleiben unverändert. Allerdings wird das vereinfachte Steuersystem für Kleinunternehmen und bestimmte Branchen weiter vereinfacht. Im alten System galten je nach Branche 3 % oder 5 %. Mit der Abschaffung des 5%-Satzes zahlen Kleinunternehmen nun einen niedrigeren Steuersatz, was ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt und langfristig Wachstum fördern kann.

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3. Vereinfachte Definitionen steuerpflichtiger und nicht steuerpflichtiger Vorgänge

Der Begriff „fiktive Verkäufe“ wird durch „fiktive steuerpflichtige Vorgänge“ ersetzt. Diese betreffen Fälle, in denen Mehrwertsteuer anfällt, obwohl kein tatsächlicher Verkauf stattfindet. Das Gesetz definiert nun drei Kategorien solcher Vorgänge:

  • Selbst hergestellte oder verarbeitete Waren, die für kollektive Wohlfahrt oder privaten Verbrauch genutzt werden.
  • Unentgeltliche Übertragungen von Waren, immateriellen Vermögenswerten oder Immobilien.
  • Unentgeltliche Übertragungen von Finanzprodukten.

Dagegen wurden Warenkommission, konzerninterne Warenübertragungen und fiktive Dienstleistungsverkäufe aus dem steuerpflichtigen Bereich entfernt. Ziel ist es, Klarheit zu schaffen und sicherzustellen, dass nur eindeutig steuerpflichtige Vorgänge besteuert werden.

Artikel 6 des neuen Gesetzes nennt vier nicht steuerbare Vorgänge:

  • Dienstleistungen von Mitarbeitern im Rahmen der Lohnzahlung.
  • Verwaltungsgebühren und staatliche Fonds.
  • Entschädigungen für Enteignung oder Beschlagnahme.
  • Zinserträge aus Einlagen.

Diese Klarstellungen erhöhen die Transparenz und reduzieren potenzielle Steuerstreitigkeiten.

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4. Anpassung der Verkaufspreise

Artikel 20 des neuen Gesetzes erlaubt es den Steuerbehörden, den Verkaufspreis anzupassen, wenn dieser als erheblich zu hoch oder zu niedrig eingestuft wird. Dies ist möglich, wenn der Preis „ohne legitime Gründe“ zustande gekommen ist – ein Begriff, dessen genaue Auslegung noch unklar ist. Dadurch könnten unterschiedliche Interpretationen auf lokaler Ebene entstehen, was die Compliance komplexer machen könnte.

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5. Erweiterte Vorsteuerabzüge

Das neue Gesetz erweitert den Umfang der abzugsfähigen Vorsteuer. Bisher konnten Unternehmen keine Vorsteuer auf Kreditdienstleistungen abziehen – diese Einschränkung wurde nun aufgehoben. Besonders kapitalintensive Branchen wie die Industrie profitieren hiervon, da sie stark auf Fremdfinanzierung angewiesen sind.

Nicht abzugsfähig bleiben weiterhin Vorsteuern aus:

  • Bewirtungsleistungen
  • Dienstleistungen des täglichen Lebens
  • Unterhaltungsdienstleistungen
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6. Vorsteuererstattungen

Das neue Gesetz formalisiert das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuerüberhängen. Unternehmen können Erstattungen beantragen, wenn die gezahlte Vorsteuer die fällige Umsatzsteuer übersteigt. Alternativ können sie den Überschuss vortragen und mit zukünftigen Steuerschulden verrechnen. Dies verbessert die Liquidität, insbesondere bei groß angelegten Projekten oder umfangreichen Beschaffungen.

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7. Vereinfachte Steuererklärungen durch elektronische Rechnungen

Das neue Mehrwertsteuergesetz fördert die Nutzung elektronischer Rechnungen zur Vereinfachung der Steuererklärungen. Unternehmen sollen digitale Belege verwenden, was nicht nur den Meldeprozess beschleunigt und den Papierverbrauch reduziert, sondern auch die datenbasierte Steuerverwaltung unterstützt – im Einklang mit globalen Trends.

Allerdings müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Daten vollständig und regelkonform sind, um Fehler oder Missbrauch zu vermeiden. Der Einsatz elektronischer Rechnungen erleichtert zudem multinationalen Unternehmen den Datenaustausch und verbessert ihre zentrale Verwaltung sowie betriebliche Effizienz.

Fazit

Das neue Mehrwertsteuergesetz Chinas stellt einen wichtigen Schritt hin zu einem transparenteren, vorhersehbareren und effizienteren Steuersystem dar. Die Änderungen kommen sowohl inländischen Unternehmen als auch ausländischen Investoren zugute. Mit Blick auf die Einführung im Jahr 2026 können Unternehmen von einem modernisierten Mehrwertsteuersystem profitieren, das Wachstum fördert, Risiken reduziert und internationalen Standards entspricht.

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