China verschärft Auslandsinvestitionen – was Unternehmen jetzt wissen müssen
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China verschärft Auslandsinvestitionen – was Unternehmen jetzt wissen müssen

 

Am 1. Juli 2026 tritt Chinas neue Regulierung für Auslandsdirektinvestitionen (Outbound Direct Investment, ODI) – formal bekannt als Dekret 837 – in Kraft. Das aus 34 Artikeln bestehende Regelwerk stellt die umfassendste Neustrukturierung der chinesischen Vorschriften für Auslandsinvestitionen seit Jahren dar. Es stärkt die regulatorische Autorität, konsolidiert ein bislang fragmentiertes Regelwerk und führt erstmals unmittelbar durchsetzbare Sanktionen ein. 

Die politischen Zielsetzungen sind weit gefasst: Gefördert werden sollen eine hochwertige Öffnung der Wirtschaft sowie die qualitative Weiterentwicklung chinesischer Auslandsinvestitionen bei gleichzeitiger Unterstützung internationaler Industrie- und Lieferkettenkooperationen. Von Investoren wird erwartet, dass sie Gesetze, regulatorische Vorgaben und internationale Standards einhalten, lokale Gepflogenheiten und kulturelle Traditionen respektieren, unternehmerische Ethik beachten, nach Treu und Glauben handeln und fairen Wettbewerb fördern – stets unter Wahrung sozialer Verantwortung und des nationalen Images Chinas. 

Der Zeitpunkt ist bemerkenswert. Chinas Auslandsdirektinvestitionen erreichten branchenübergreifend allein in den ersten vier Monaten des Jahres 2026 ein Volumen von 429,42 Milliarden Yuan (rund 63 Milliarden US-Dollar) und lagen damit 3,9 Prozent über dem Vorjahreswert. Dies unterstreicht die Dynamik der chinesischen Kapitalexporte, die durch den neuen Regulierungsrahmen künftig deutlich enger gesteuert werden sollen. 

 

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Einheitlicher Rechtsrahmen ersetzt fragmentierte Regelungen

Bislang wurden Auslandsinvestitionen durch ein Nebeneinander verschiedener Regelwerke geregelt, die von der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission (NDRC), dem Handelsministerium (MOFCOM) sowie der Staatlichen Devisenverwaltung (SAFE) separat erlassen wurden. Dekret 837 führt diese Vorschriften nun erstmals in einem einheitlichen Regulierungsrahmen zusammen. 

Diese Konsolidierung ist nicht lediglich administrativer Natur. Gemeinsam mit dem Foreign Investment Law auf der Inbound-Seite entsteht ein strukturierteres und symmetrischeres Regime zur Steuerung sowohl eingehender als auch ausgehender Kapitalströme – ein bewusster Schritt zur stärkeren Einbettung der chinesischen Investitionsregulierung in das allgemeine Rechtssystem Chinas. 

Höhere gesetzliche Verbindlichkeit und neue Durchsetzungsmöglichkeiten

Die wohl bedeutendste strukturelle Veränderung von Dekret 837 liegt in seiner höheren legislativen Einordnung. Verwaltungsverordnungen – in diese Kategorie fällt auch Dekret 837 – verfügen über eine höhere rechtliche Autorität als die bislang geltenden ministeriellen Vorschriften für Auslandsinvestitionen. Diese Unterscheidung ist keineswegs nur formaler Natur: Erstmals ist der Regulierungsrahmen in der Lage, unmittelbare verwaltungsrechtliche Sanktionen gegen Verstöße zu verhängen. 

Damit entsteht ein Sanktionsregime, das in dieser Form bislang nicht existierte und sowohl für Unternehmen als auch für natürliche Personen erhebliche praktische Konsequenzen mit sich bringt. 

Ein strengeres Sanktionsregime

Dekret 837 führt Geldbußen von bis zu einem Prozent des Investitionsvolumens, die unmittelbare Verantwortlichkeit natürlicher Personen sowie die Möglichkeit ein, Investoren für einen Zeitraum von ein bis drei Jahren von weiteren Auslandsinvestitionen auszuschließen. Dies verdeutlicht den Wandel hin zu einer strengeren Durchsetzungspraxis und einer stärkeren individuellen Verantwortlichkeit. 

Besonders bedeutsam ist die Einführung persönlicher Haftungsrisiken. Geschäftsführer, Syndikusanwälte, Compliance-Verantwortliche und Mitarbeiter im Finanzbereich auf chinesischer Seite sehen sich nun erstmals unmittelbaren persönlichen Risiken ausgesetzt. Persönliche Geldbußen gegen verantwortliche Personen waren unter den bisherigen ministeriellen Regelungen nicht vorgesehen. Für Managementteams und ihre Berater stellt dies eine wesentliche Neuerung dar, die nicht länger als reine Back-Office-Compliance-Frage behandelt werden kann. 

Privatpersonen erstmals ausdrücklich als Auslandsinvestoren anerkannt

Eine weitere bedeutende Neuerung besteht darin, dass in China ansässige natürliche Personen erstmals ausdrücklich als ODI-Investoren anerkannt werden. Damit wird eine seit Jahren bestehende regulatorische Unklarheit beseitigt. Gleichzeitig unterliegen Privatpersonen künftig denselben regulatorischen Erwartungen – und denselben potenziellen Sanktionen – wie Unternehmen. 

Für betroffene Investoren ergeben sich daraus insbesondere folgende Prioritäten:

  • Erfassung bestehender Offshore-Beteiligungen einschließlich Eigentums- und Kontrollstrukturen,
  • Analyse historischer Kapitalflüsse und Identifikation möglicher Compliance-Lücken,
  • Nutzung regulierter Investitionskanäle wie QDII oder Stock Connect,  
  • frühzeitige Vorbereitung auf CRS-bezogene steuerliche Meldepflichten 

Sequencing: Ein nicht verhandelbarer Grundsatz

Dekret 837 stärkt den Grundsatz eines strikt einzuhaltenden Sequencing. Investitionen dürfen künftig erst umgesetzt werden, nachdem sämtliche erforderlichen Genehmigungen und Registrierungen vorliegen. Praktiken wie der Vollzug einer Transaktion vor Abschluss aller regulatorischen Verfahren werden ausdrücklich untersagt und können zu Geldbußen, der Einziehung erzielter Gewinne sowie zu persönlicher Haftung führen. 

Für Transaktionsteams, die an schnelle Prozesse gewöhnt sind, bedeutet dies eine Anpassung der Projektzeitpläne und die frühzeitige Integration regulatorischer Compliance-Prüfungen in die Transaktionsplanung, anstatt Genehmigungsverfahren erst nach Closing zu berücksichtigen. 

Investitionen in China: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Für Unternehmensinvestoren erfordert Chinas neuer ODI-Regulierungsrahmen eine strukturierte Compliance-Strategie in mehreren Bereichen: 

  • Bestehende ODI-Projekte sollten auf mögliche Lücken bei Registrierungen oder Berichtspflichten überprüft werden, insbesondere wenn sie bereits vor Inkrafttreten des neuen Regelwerks bestanden.  
  • Sicherheitsprüfungen und exportkontrollrechtliche Fragestellungen sollten bereits in der frühen Phase der Transaktionsplanung berücksichtigt werden – und nicht erst kurz vor Abschluss der Transaktion.  
  • Interne Governance– und Compliance-Strukturen sollten an die verschärften Anforderungen angepasst werden, insbesondere im Hinblick auf die neuen Regelungen zur persönlichen Verantwortlichkeit.  
  • Transaktionszeitpläne sollten künftig längere Genehmigungs- und Prüfungsverfahren berücksichtigen. 

 

Auswirkungen auf nicht-chinesische Geschäftspartner

Die neuen chinesischen Vorschriften für Auslandsinvestitionen sehen keine unmittelbaren Sanktionen gegen ausländische Geschäftspartner chinesischer Investoren vor. Die praktischen Folgen einer ungeklärten Position im Rahmen einer Outbound Investment Security Review (OISR) können jedoch erheblich sein. Hierzu zählen Risiken hinsichtlich Eigentums- und Verfügungsrechten nach dem Closing, laufende operative Einschränkungen, Ausfallrisiken bei regulatorischen Maßnahmen gegen den chinesischen Vertragspartner sowie Risiken bei späteren Exit-Transaktionen, wenn ungelöste regulatorische Fragestellungen erneut auftreten. 

Ausländische Unternehmen und ihre Rechtsberater sollten Transaktionen mit chinesischen Investoren daher mit erhöhter Sorgfalt begleiten: 

  • Frühere Restrukturierungen und Vermögensübertragungen sollten bereits vor Unterzeichnung einer Transaktion sorgfältig geprüft werden.  
  • Transaktionsteams sollten bewerten, ob neben einer Beteiligungsinvestition auch Technologietransfers eine OISR-Prüfung erforderlich machen.  
  • Maßgeblich ist nicht nur der Wortlaut der Vorschriften, sondern auch deren regulatorische Zielsetzung und Intention.  
  • Entwicklungen in den Heimatstaaten der Investoren, die aus chinesischer Sicht als diskriminierend gegenüber chinesischen Unternehmen wahrgenommen werden könnten, sollten aufmerksam beobachtet werden.  
  • Die zeitliche Abstimmung chinesischer und ausländischer Genehmigungs- und Prüfungsverfahren sollte bereits im Rahmen der frühen Due-Diligence-Phase erfolgen und nicht erst beim Closing berücksichtigt werden.  
  • Streitbeilegungsklauseln sollten die eingeschränkten Möglichkeiten der Beweisbeschaffung in Verfahren mit chinesischen Parteien berücksichtigen. 

 

Staatliche Unterstützungsinfrastruktur

Trotz der deutlich strengeren Durchsetzungskomponente enthält Dekret 837 auch eine wichtige unterstützende Dimension. China wird Investoren weiterhin aktiv dabei unterstützen, Auslandsinvestitionen auf Grundlage marktwirtschaftlicher Prinzipien umzusetzen und sich an internationaler Kooperation und globalem Wettbewerb zu beteiligen. Hierzu sollen koordinierte staatliche Unterstützungsleistungen in Bereichen wie Außenpolitik, Rechtsberatung, Finanz- und Steuerfragen, Handel, Logistik sowie Zoll bereitgestellt werden. 

Zudem werden professionelle Dienstleister aus den Bereichen Beratung, Recht, Wirtschaftsprüfung, Rating, Mediation und Schiedsverfahren sowie geistiges Eigentum ausdrücklich dazu ermutigt, ihre internationalen Kompetenzen weiter auszubauen und hochwertige Dienstleistungen für chinesische Auslandsinvestoren bereitzustellen.

Fazit

Dekret 837 stellt keine bloße Anpassung der bestehenden Vorschriften für chinesische Auslandsinvestitionen dar. Vielmehr handelt es sich um einen strukturellen Wandel, der bislang fragmentierte Regelungen konsolidiert, ihre rechtliche Autorität stärkt, erstmals unmittelbar durchsetzbare Sanktionen einführt und den Anwendungsbereich erstmals ausdrücklich auf Privatpersonen ausweitet. Bis zum Inkrafttreten am 1. Juli 2026 bleibt Investoren, Transaktionsteams und Beratern nur begrenzte Zeit, bestehende Strukturen zu überprüfen und interne Prozesse an die neuen Anforderungen anzupassen. 

Für alle Beteiligten grenzüberschreitender Transaktionen mit chinesischem Kapital ist die Botschaft eindeutig: Compliance ist keine nachgelagerte Formalität mehr. Die Folgen regulatorischer Verstöße treffen künftig nicht nur Unternehmen, sondern zunehmend auch die verantwortlichen Personen selbst. 

 

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