China-Joint-Ventures rechtssicher strukturieren: Was General Manager Contract und Shareholder Agreement leisten müssen
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China-Joint-Ventures rechtssicher strukturieren: Was General Manager Contract und Shareholder Agreement leisten müssen

Überblick

Wenn ein deutsches Unternehmen über ein Joint Venture in den chinesischen Markt eintritt, ist die richtige Ausgestaltung der Corporate-Governance-Dokumente keine bloße Formalität, sondern das Fundament einer funktionierenden Partnerschaft. In einem aktuellen Mandat zur grenzüberschreitenden JV-Strukturierung haben wir sowohl einen General Manager Contract (GMC) als auch eine Shareholder Agreement (SHA) nach chinesischem Recht erstellt. Hier die wichtigsten Erkenntnisse für jeden Investor.

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Richard Hoffmann
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Der General Manager Contract: Nicht das, was Sie denken

Wer es gewohnt ist, einen Geschäftsführer nach deutschem Recht zu bestellen, wird feststellen, dass sich die Rolle eines General Managers in einer chinesischen Gesellschaft grundlegend unterscheidet – und der Vertrag muss dies widerspiegeln.

Der GM ist zunächst Arbeitnehmer. Anders als ein deutscher Geschäftsführer wird der chinesische General Manager nicht automatisch zum Organ der Gesellschaft. Der GM erhält allein durch den Titel keine umfassende Vertretungsmacht. Von Anfang an ist der GM Arbeitnehmer des Unternehmens, und das Verhältnis unterliegt einem Arbeitsvertrag nach chinesischem Arbeitsrecht.

Trennen Sie die korporative Bestellung von der Anstellung. Der Gesellschafter- oder Vorstandsbeschluss zur Bestellung des GM ist ein korporativer Akt. Die vertraglichen Bedingungen der Anstellung des GM – Vergütung, Aufgaben, Wettbewerbsverbote, Kündigung – sind eine gesonderte, vertragliche Angelegenheit. Diese beiden Ebenen müssen in der Dokumentation klar getrennt werden. Eine Vermischung, wie sie bei einem gesellschaftsrechtlichen Anstellungsvertrag deutscher Prägung erfolgen könnte, schafft nach chinesischem Recht Rechtsunsicherheit und rechtliche Risiken.

Praxistipp: Definieren Sie den Umfang der Vertretungsbefugnis des GM ausdrücklich im General Manager Contract und stimmen Sie ihn mit der Satzung ab. Gehen Sie nicht davon aus, dass der Titel allein bestimmte Befugnisse verleiht.

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Die Shareholder Agreement: Ihr internes Regelwerk

Für deutsche Investoren ist eine der wirksamsten Markteintrittsstrategien die Partnerschaft mit einem etablierten chinesischen Unternehmen der jeweiligen Branche zur Gründung eines Joint Ventures. Die Shareholder Agreement regelt das Innenverhältnis der Parteien – sie ist gewissermaßen die private Verfassung der Partnerschaft.

Wichtig: Eine Gesellschaftervereinbarung allein genügt nicht. Das Shareholder Agreement (SHA) regelt die Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern auf vertraglicher Basis. Ihre Bestimmungen entfalten jedoch erst dann gesellschaftsrechtliche Wirkung, wenn sie in die Satzung der Gesellschaft aufgenommen und bei den zuständigen Behörden registriert werden. Dies gilt beispielsweise für den Geschäftsgegenstand der JV-Gesellschaft – ein Punkt, der formal registriert werden muss und nicht einfach zwischen den Parteien vereinbart werden kann.

Praxistipp: Arbeiten Sie bei der Ausarbeitung des SHA rückwärts von der Satzung aus. Jede wesentliche Bestimmung des SHA sollte eine entsprechende Klausel in der Satzung haben – und umgekehrt.

Regulatorische Fallstricke im Blick

Grenzüberschreitende JV-Strukturen unterliegen einem komplexen und sich ständig wandelnden regulatorischen Umfeld. Zwei Bereiche verdienen besondere Aufmerksamkeit:

Devisen- und Kapitaleinlagevorschriften. Die chinesischen Devisenvorschriften bestimmen, wie internationales Kapital ins Land gebracht werden darf. Zudem unterliegt das Verhältnis von Gesamtinvestition (Total Investment) zu registriertem Kapital (Registered Capital) gesetzlichen Schwellenwerten, die den Anteil der verfügbaren Fremdfinanzierung des JV faktisch begrenzen. Diese Vorgaben müssen bereits in der Strukturierungsphase berücksichtigt werden – nicht erst nach Unterzeichnung der Shareholder Agreement.

Beschränkungen beim Technologietransfer. Kürzlich in Kraft getretene Änderungen der chinesischen Vorschriften zum Export und Transfer von Kerntechnologien gelten seit dem 1. Juli. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die JV-Struktur nicht unbeabsichtigt zu einem nicht genehmigten oder untersagten Transfer von Schlüsseltechnologien führt. Compliance-Verstöße können hier gravierende Folgen haben, einschließlich behördlicher Sanktionen und der Rückabwicklung der Transaktion.

Warum fachkundige Beratung entscheidend ist

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmensstrukturen in Deutschland und China sind in mancher Hinsicht ähnlich, in anderer Hinsicht grundlegend verschieden. Um sich in diesem regulatorischen Geflecht – vom chinesischen Gesellschaftsrecht und den Vorschriften für ausländische Investitionen bis hin zu deutschen Corporate-Governance-Standards – zurechtzufinden, braucht es Berater mit fundierten Kenntnissen beider Systeme.

Unser Team verbindet fundierte Expertise im deutschen Gesellschafts- und Handelsrecht mit praktischer Erfahrung in der chinesischen Regulierungspraxis. Ob Sie ein neues Joint Venture strukturieren, bestehende Governance-Dokumente überprüfen oder die Compliance-Auswirkungen aktueller regulatorischer Änderungen bewerten möchten – wir unterstützen Sie gerne.

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