Risikoloses Klagen – Mit Erfolgshonorar zum Recht
Wer sich entscheidet, sein gutes Recht gerichtlich durchzusetzen, steht nicht selten vor einer großen Hürde: dem finanziellen Risiko. Gerichtskosten, Anwaltskosten und das Kostenrisiko bei einem möglichen Unterliegen, all das schreckt viele davon ab, überhaupt den Weg zum Anwalt zu suchen. Doch was wäre, wenn dieses Risiko erheblich reduziert werden könnte? Die Antwort darauf liefert das Erfolgshonorar. Dies ist eine moderne Vergütungsform, bei der der Anwalt nur dann bezahlt wird, wenn der Mandant den Rechtsstreit gewinnt.
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BeratersucheWas ist überhaupt ein Erfolgshonorar?
Nach der klassischen Regelung im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richtet sich die Vergütung eines Rechtsanwalts grundsätzlich nach dem Umfang und der Art seiner Tätigkeit und das unabhängig davon, wie der Rechtsstreit ausgeht. Mit der Reform zum 01.10.2021 wurde jedoch der § 4a RVG neu gefasst und eröffnet nun die Möglichkeit, Erfolgshonorare rechtskonform zu vereinbaren.
Ein Erfolgshonorar bedeutet: Die Bezahlung des Anwalts hängt vollständig oder teilweise vom Erreichen eines konkreten rechtlichen Erfolgs ab. Dieser Erfolg kann je nach Fallgestaltung unterschiedlich aussehen wie etwa der vollständige oder teilweise Gewinn eines Gerichtsverfahrens, die Einigung auf eine Abfindung, die erfolgreiche Durchsetzung eines Anspruchs oder die Eintragung eines Rechts im Register.
Wird das Ziel erreicht, erhält der Anwalt ein zuvor vertraglich vereinbartes Honorar, das sich oft prozentual am erstrittenen Betrag orientiert oder einen Aufschlag auf das gesetzliche Honorar beinhaltet. Wird das Ziel verfehlt, reduziert sich das Honorar erheblich oder entfällt sogar ganz. Der Mandant trägt in diesem Fall nur ein minimales Kostenrisiko.
Welche Fälle eignen sich für ein Erfolgshonorar?
Nicht jeder Rechtsstreit eignet sich automatisch für eine Erfolgshonorarvereinbarung. Der Gesetzgeber erlaubt diese Form der Vergütung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine zentrale Bedingung ist, dass der Mandant ohne die Möglichkeit eines Erfolgshonorars wirtschaftlich oder persönlich nicht oder nur mit erheblichem Risiko in der Lage wäre, sein Recht durchzusetzen.
Typische Fallkonstellationen, in denen Erfolgshonorare besonders sinnvoll sind, umfassen unter anderem:
- Gesellschaftsrecht: Etwa, wenn ein Gesellschafter nach seinem Ausschluss aus einer GmbH einen Abfindungsanspruch geltend machen will, oder wenn ein Unternehmen Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Geschäftsführer oder Vorstände durchsetzen möchte. Solche Verfahren sind oft komplex und mit hohen Streitwerten verbunden, was hohe Kosten verursacht, ein ideales Einsatzfeld für ein Erfolgshonorar.
- Handelsrecht: Hier geht es häufig um vertragliche oder deliktische Ansprüche zwischen Geschäftspartnern, etwa aus Lieferverträgen, AGB-Verstößen oder unterlassener Zahlung. Ein Erfolgshonorar ermöglicht es auch kleineren Unternehmen, berechtigte Ansprüche ohne finanzielles Risiko durchzusetzen.
- Arbeitsrecht: Ob Kündigungsschutzklage, Abfindungsverhandlung oder Streit um Gehaltsansprüche, auch im Arbeitsrecht kann das Erfolgshonorar ein attraktives Mittel sein, um eine qualifizierte Vertretung zu erhalten, ohne die eigene wirtschaftliche Existenz aufs Spiel zu setzen.
- Mietrecht: Besonders häufig kommt das Erfolgshonorar bei Rückforderungsansprüchen (z. B. Kaution, Nebenkosten) oder Mietminderungen zum Einsatz. Hier geht es oft um vergleichsweise geringe Beträge, deren Durchsetzung sich für Mandanten ohne Erfolgshonorar kaum lohnen würde.
In all diesen Bereichen eröffnet das Erfolgshonorar eine Möglichkeit, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, auch wenn wirtschaftliche oder psychologische Hürden bestehen.
Was sind die Vorteile eines Erfolgshonorars?
Das Erfolgshonorar bringt eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich:
- Reduziertes Kostenrisiko für den Mandanten: Wer sich auf ein Erfolgshonorar einlässt, zahlt in der Regel nur bei tatsächlichem Erfolg. Das senkt die Schwelle, rechtliche Schritte zu unternehmen, erheblich.
- Starke Motivation für den Anwalt: Der Anwalt verdient nur, wenn er für seinen Mandanten erfolgreich ist. Das sorgt für einen Gleichlauf der wirtschaftlichen Interessen, Mandant und Anwalt ziehen „an einem Strang“. Der Anwalt hat ein eigenes Interesse, den Fall mit maximalem Einsatz zu betreiben und ein optimales Ergebnis zu erzielen.
- Transparente und planbare Vergütung: Bereits zu Beginn der Mandatsübernahme werden die Vergütungsbedingungen detailliert und transparent schriftlich fixiert. Es gibt keine bösen Überraschungen oder versteckten Kosten.
- Klares Signal an die Gegenseite: Wenn ein Anwalt auf Basis eines Erfolgshonorars tätig wird, zeigt das der Gegenseite, dass die Erfolgsaussichten hoch eingeschätzt werden. Das erhöht den Druck, frühzeitig eine Einigung anzustreben.
- Zugang zum Recht für alle: Gerade für Menschen, die sich eine konventionelle Prozessführung nicht leisten können oder wollen, eröffnet das Erfolgshonorar einen fairen und gerechten Zugang zur Justiz. Aber auch besonders für Klagen mit hohen Streitwerten und dadurch bedingte immense gesetzliche Anwalts- und Gerichtskosten schafft die Erfolgshonorarvereinbarung einen echten Mehrwert. Denn hierfür werden ebenfalls die wirtschaftlichen Risiken minimiert.
Was bieten wir Ihnen?
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr konkreter Fall für eine Erfolgshonorarvereinbarung geeignet ist. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuelle wirtschaftliche Situation, Ihre rechtlichen Ziele und die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens.
Wenn sich Ihr Fall für ein Erfolgshonorar eignet, bedeutet das für Sie:
- Maximale Entlastung bei den Kosten
- Erstklassige anwaltliche Vertretung durch erfahrene Rechtsanwälte
- Faire und transparente Vergütung, nur bei Erfolg
ECOVIS Heidelberg steht Ihnen als erfahrener Partner mit umfassenden Leistungen rund um Ihr rechtliches Anliegen zur Seite – zuverlässig, effizient und nachhaltig.