Wie ein 4-wöchiger Urlaub den Werbungskostenabzug erhöhen kann

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Ab in den Urlaub, denn der birgt Steuergestaltungspotenzial. Höhere Werbungskosten dank eines ausgedehnten Urlaubs? Was paradox klingt, bewahrheitet sich im neuen Reisekostenrecht, denn die 3-Monatsfrist für den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen lässt sich ab 2014 durch einen mindestens 4-wöchigen Urlaub erneut in Gang setzen. Arbeitnehmern bietet sich hierdurch erhebliches Steuergestaltungspotenzial.
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