Weniger Urlaub bei Teilzeit?

1 min.

Bei Teilzeitkräften, zu denen auch Minijobber auf 450-Euro-Basis gehören, taucht bei der Urlaubsplanung immer wieder die Frage auf, ob und wie viele bezahlte Ferientage ihnen zustehen.
Auch durch eine geringfügige Beschäftigung erwerben Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch und dürfen dabei nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitkräfte, denen mindestens 24 Werktage Urlaub bei einer Sechs-Tage-Woche bzw. 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche zustehen. Das ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) klar geregelt. Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Mitarbeitern in Teilzeit treten dagegen häufig Fragen auf.
mehr lesen unter www.ecovis.com/presse