Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, die nach der 1%-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50% der Gesamtaufwendungen für das Kfz zu begrenzen. Hintergrund: Privatnutzung des betrieblichen PKW.
Steuerberater Timo Skowronek von Ecovis im Gespräch mit Axel Link über wichtige Steuerfragen im Maklerbüro vom 30.11.2011.