Ob das Fahrzeug dem Betriebs- oder Privatvermögen zuzuordnen ist hängt davon ab, in welchem prozentualen Umfang es der Unternehmer tatsächlich betrieblich nutzt. Die Grundsätze zur Ermittlung des betrieblichen sowie privaten Nutzungsumfangs gelten für eigene als auch geleaste Fahrzeuge.
Bisher konnte ein Arbeitnehmer nach Auffassung der Finanzverwaltung auch mehrere regelmäßige Arbeitsstätten haben, die zu einer entsprechenden Versteuerung eines geldwerten Vorteils führten. Denn für die Begründung einer regelmäßigen Arbeitsstätte in einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers genügte es, …
Der Kauf und Verkauf von Geschäftsfahrzeugen sorgt immer wieder für Kopfzerbrechen. Das gilt vor allem, wenn kein Kauf beim Autohaus getätigt wird, sondern das Fahrzeug geleast oder finanziert wird.
Ein Vorbild? Die FiFo hat im Mai für das Bundesumweltministerium ein Gutachten veröffentlicht, welches genau dazu rät. Politisch hoch brisant – Die Besteuerung von Firmenfahrzeugen ist hart umkämpft. Sowohl dogmatische als auch ökonomische sowie ökologische Argumente werden von den Kritikern immer wieder entgegen gehalten.