Frühjahr ist für viele die Zeit der Steuererklärungen. Dabei immer ein Thema: das häusliche Arbeitszimmer. Wer die Kosten dafür steuerlich absetzen will, kann das meist nur in begrenztem Rahmen.
Aus Sicht des BFH sollen Finanzämter eine erhöhte Absetzung für Baudenkmäler zunächst im Schätzungswege berücksichtigen, wenn noch keine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde vorliegt. Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt sich dieser Sichtweise energisch entgegen.
Falsche Kilometer-Angaben in der Steuererklärung können als Steuerhinterziehung gewertet werden. Dem Finanzamt kann nicht ohne Weiteres vorgehalten werden, es hätte die Falschangaben bemerken müssen.
Mit einem aktuellen Beschluss des FG Köln wurde erstmals von einem Finanzgericht die Verwertung angekaufter ausländischer Bankdaten im Besteuerungsverfahren bestätigt.