Bisher konnte ein Arbeitnehmer nach Auffassung der Finanzverwaltung auch mehrere regelmäßige Arbeitsstätten haben, die zu einer entsprechenden Versteuerung eines geldwerten Vorteils führten. Denn für die Begründung einer regelmäßigen Arbeitsstätte in einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers genügte es, …
… bringen immer viele Fragen und vor allem Unsicherheiten im rechtlichen Bereich bei den Ausbildern mit sich. Rechtzeitig mit Beginn der schriftlichen Prüfungen und den bereits feststehenden Terminen zu den mündlichen Prüfungen
… bringen immer viele Fragen und vor allem Unsicherheiten im rechtlichen Bereich bei den Ausbildern mit sich.