Scheinselbstständigkeit – Dauerthema nicht nur für Arbeitgeber

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Scheinselbstständigkeit: Ein Dauerbrenner. Haftungs- und strafrechtliche Folgen treffen nicht nur Arbeitgeber. Auch die mit den Arbeitgeberpflichten beauftragten „Handelnden“ können Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens werden.
Zunächst stellt sich die Frage, warum die Beurteilung einer selbstständigen Tätigkeit so schwierig geworden ist. Es liegt daran, dass eine klare gesetzliche Regelung fehlt. Bei der Vielfalt der unterschiedlichen Formen und Arten von sog. freien Mitarbeitern ist es für Auftraggeber (Arbeitgeber?) einfach schwierig zu unterscheiden, ab wann diese in seinem Betrieb eingegliedert und weisungsgebunden tätig sind. Die Abgrenzungskriterien verwischen zumeist.
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