Regierung macht Elektro-Firmenwagen attraktiver; Jobticket und Firmenfahrrad sind künftig steuerfrei
© Petair - Fotolia

Regierung macht Elektro-Firmenwagen attraktiver; Jobticket und Firmenfahrrad sind künftig steuerfrei

1 min.

Das Warten auf das Jahressteuergesetz hat sich dieses Jahr gelohnt. Der Firmenwagen mit Elektroantrieb und das (Elektro-)Dienstfahrrad werden steuerlich attraktiver. Und das Jobticket ist künftig steuerfrei. Wie immer müssen Unternehmer, die diese kleinen Steuergeschenke für ihre Mitarbeiter nutzen wollen, auf die Details achten. Und diese erläutert Ecovis-Steuerberater Alexander Kimmerle in Kempten.
Privatnutzung für E-Autos nur mit 0,5 Prozent vom Bruttolistenpreis versteuern
Wer ein Elektroauto als Firmenwagen nutzt, kann sich ab 2019 freuen. Denn die private Nutzung ist künftig nur noch mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises anstatt mit einem Prozent zu versteuern. Auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit werden günstiger. Hier sind zukünftig 0,03 Prozent vom halben Bruttolistenpreis pro Entfernungskilometer anzusetzen.
weiterlesen auf www.ecovis.com…
Foto: © Petair – Fotolia