Mindestlohn sorgt für härtere Dokumentationspflichten

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Das Führen von Entgeltunterlagen für Minijobber ist Arbeitgebern bekannt. Ab 1. Januar 2015 kommt eine weitere gesetzliche Dokumentationspflicht hinzu. Sie dient der Kontrolle der Mindestlohnbestimmungen – und kann bei Nichteinhalten ein Bußgeld nach sich ziehen.
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