Luxusschlitten einer Anlagenvermittlerin

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Die Bildung einer Ansparrücklage für die Anschaffung von PKW der höchsten Preisklasse ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen unangemessen sind.

Hintergrund: Geplante Anschaffung zweier Luxus-PKW
A erzielt gewerbliche Einkünfte aus der Vermittlung von Finanzanlagen. Sie beschäftigt keine Mitarbeiter. Im Streitjahr 2014 bildete sie eine Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG a.F. von 307.000 EUR für die Anschaffung von drei PKW: 1. Limousine, voraussichtliche Anschaffungskosten 400.000 EUR, beanspruchte Ansparabschreibung 135.000 EUR; 2. Sportwagen (Ferrari Enzo), AK 450.000 EUR, Ansparabschreibung 135.000 EUR; 3. SUV, AK 120.000 EUR, Ansparabschreibung 37.000 EUR.
Das FA und ihm folgend das FG lehnten die Ansparabschreibungen für die Limousine und den Sportwagen mit der Begründung ab, die Aufwendungen seien unangemessen.
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