Krankenkassenschließungen- tickende Zeitbomben im deutschen Sozialsystem Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Seit Einführung des Gesundheitsfonds in Deutschland wird die 1.gesetzliche Krankenkasse geschlossen. Weiter ist zu erwarten, dass viele andere gesetzlichen Krankenkassen folgen werden. Nicht wenige Krankenkassen, die derzeit finanzielle Engpässe haben und in absehbarer Zeit keinen starken Fusionspartner finden um finanzielle Situation zu ändern, sind ebenfalls von Schließungen bedroht.
So wird die Berliner City BKK wegen langjähriger Finanzprobleme und ständig zunehmenden Mitgliederschwunds zum 1. Juli 2011 schließen. Dies teilte das Bundesversicherungsamt in Bonn als zuständige Aufsichtsbehörde der Krankenkassen bereits im I.Quartal 2011 mit.
Die Entscheidung sei unvermeidlich, weil die Kasse auf Dauer nicht  mehr leistungsfähig sei.
Als nächste Krankenkasse ist BKK für Heilberufe von der Schließung bedroht, findet sich nicht ein Fusionspartner. Die Verhandlungen hierzu dauern derzeit noch an.
Die drohenden Finanzprobleme bei der Vereinigten IKK sollen derzeit die Mitglieder dieser gesetzlichen Krankenkasse durch steigende Zusatzbeiträge dieses verhindern.
Steigen diese Zusatzbeiträge so haben die Versicherten hier die 3 monatige Kündigungsfrist.
Aber dies ist nur der Anfang des zu erwartenden Kassensterbens in Deutschland und sorgt für große Verwirrung bei Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern.
Konsequenzen für Arbeitgeber
Wieder einmal ist neben dem Arbeitnehmer auch der Arbeitgeber davon betroffen.
Dieser sich rechtzeitig um die Informationen zu den Krankenkassenschließungen und den Ablauf sowie um die notwendigen Meldungen in seinen Lohn- und Gehaltsabrechnungen kümmern.
Ein bundesweiter bürokratischer Mehraufwand, dem er hoffnungslos ausgesetzt ist und eine enge Zusammenarbeit mit den Krankenkassen notwendig macht. Die unten aufgeführte Checkliste ist in den Punkten 7 bis 7 ebenso für den Arbeitgeber anwendbar.
Konsequenzen für Arbeitnehmer (kurze Checkliste)

  1. Datum der Schließung der betreffenden Krankenkasse beachten,
  2. Suche einer neuen Krankenkasse und an diese die Mitteilung der Schließung der bisherigen Krankenkasse (es bedarf in diesem Sonderfall keiner Kündigung und Kündigungsfrist),
  3. Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse mit Beginn Folgetag Schließung der bisherigen Krankenkasse
  4. Fristen beachten: Pflichtmitglieder innerhalb von 14 Tagen nach Schließung,
  5. Fristen beachten: freiwillige Mitglieder innerhalb von 3 Monaten nach Schließung, aber rückwirkend und nahtlos zum Folgetag der Schließung der bisherigen Krankenkasse,
  6. Mitversicherung von Familienmitgliedern durch Antrag und Fragebogen klären,
  7. Annahme der Krankenkasse und Zusendung von Mitgliedskarten und Mitgliedsbescheinigungen an die neuen Mitglieder, deren Angehörigen  bzw. dem Arbeitgeber,
  8. laufen Behandlungen für die Versicherten, so muss die neue Krankenkasse und der jeweils Behandelnde darüber informiert werden,
  9. Weitergabe von Kostenübernahmen an die neue Kassen und Stellungnahme der neuen Krankenkasse zur Behandlung und einer neuen aber möglicherweise geänderten Kostenübernahme,
  10. keine weitere Nutzung, die Vernichtung oder die Rückgabe der alten Versichertenkarte.

Wir werden dabei tatkräftig die betreffenden Arbeitgeber und deren Arbeitnehmer bei der Umsetzung und dem reibungslosen Ablauf bei den Lohn- und Gehalts-Abrechnungen unterstützen.