Haushaltsnahe Handwerkerleistung bei Ausbau der Gemeindestraße

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Nach neuerer Rechtsprechung des BFH ist der Begriff „im Haushalt“ räumlich-funktional auszulegen. Daher kann auch die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, begünstigt sein.
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