Ganzjährig Spur halten

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Dienstwagen sind für Arbeitnehmer ein schönes Plus – besonders dann, wenn das Auto auch privat genutzt werden kann. Die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils dürfen Arbeitgeber, die den Wagen zur Verfügung stellen, jedoch nur noch nach der Fahrtenbuchmethode ermitteln, wenn das Fahrtenbuch auch für das ganze Kalenderjahr geführt wurde. Ein unterjähriger Wechsel von der 1-Prozent- zur Fahrtenbuchmethode ist nicht zulässig.
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