Aufwendungen für Geburtstagsfeier als Werbungskosten

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bewirtung
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass können hinsichtlich der Gäste aus dem beruflichen Umfeld als Werbungskosten abziehbar sein. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob ein Werbungskostenabzug auch dann möglich ist, wenn – wie bei einer Geburtstagsfeier – alles zunächst auf eine lediglich private Veranlassung hindeutet.
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