Arbeitgeber können ihren Beschäftigten neben dem normalen Gehalt auch andere Leistungen zukommen lassen, um die Motivation zu erhöhen.

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„Zahlt der Arbeitgeber etwa einen Zuschuss oder einen Kurs, der der betrieblichen Gesundheitsförderung dient, ist dieser bis zu einer Höhe von 500 EUR im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Mitgliedsbeiträge an Fitnessstudios oder Sportvereine könnten allerdings nicht bezuschusst werden.
Qualifizierte Angebote werden gefördert
Gefördert werden laut Steuerzahlerbund aber spezielle Kurse, mit denen die Bewegung der Beschäftigten unterstützt wird wie beispielsweise die Rückenschule. Aber auch Kurse zur Vermeidung von Mangel% und Fehlernährung und zur Reduktion von Übergewicht sowie Kurse zur Entspannung und Stressbewältigung am Arbeitsplatz fallen hierunter. Abgabefrei sind nur Zusatzleistungen des Arbeitgebers Abgabenfrei bezuschusst werden könnten auch Seminare zur Förderung des Nichtrauchens und zur Reduzierung des Alkoholkonsums. „Zu beachten ist jedoch, dass der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber erbracht wird“, sagt Käding. „Eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich.“