Antworten auf Praxisfragen zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen

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Wenn in der Firma gefeiert wird, kann sich am nächsten Tag mitunter ein kräftiger Kater einstellen – auch aus steuerlicher Sicht. Um ein teures Erwachen nach der Feier zu vermeiden, sollten sich Arbeitgeber daher frühzeitig mit den Regeln zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen vertraut machen. Hierbei hilft ein neues BMF-Schreiben.
Das BMF hat in einem Antwortschreiben an die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vom 7.12.2016 diverse Praxisfragen zur steuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab 2015 aufgegriffen.
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