Versicherungsdienstleistungen
Ihre Steuerberater in Erfurt
Versicherungsmakler und Vermittler, mittelständische Finanzdienstleister
Von der einfachen Haftpflichtpolice bis zur komplexen Altersvorsorge, vom Hausrat bis zur Risikoabsicherung eines Unternehmens – so vielschichtig wie die Palette moderner Versicherungsprodukte sind auch die Herausforderungen an Versicherungsmakler und Vermittler. Sie müssen sich im Kleingedruckten verschiedener Anbieterkonzerne auskennen und für ihre Kunden das möglichst optimale Vertragsangebot ausarbeiten. Dabei stehen sie im Wettbewerb mit den Versicherungsgesellschaften selbst sowie mit den neuen elektronischen Vertriebsmedien.
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Beratungsangebot
Durch ein eigens auf sie zugeschnittenes Beratungsangebot entlastet Ecovis Versicherungsvermittler, Makler und mittelständisch strukturierte Finanzdienstleister von zusätzlichem Arbeitsaufwand, der für Buchführung, Bilanzierung, Einnahme-Überschuss-Berechnungen oder Steuererklärungen anfällt. Ein Steuerportal für Versicherungsvermittler sowie die Systemberatung zu Paketpreisen und die MABV-Prüfung für Versicherungsmakler runden die Leistungspalette ab.
Banken und Sparkassen vertrauen bei speziellen Rechtsfragen auf Ecovis – beispielsweise bei der Gestaltung steuergünstiger Finanzprodukte.
Was ist ein Versicherungsvermittler?
Versicherungsvermittler sind alle Personen, die – ohne selbst Versicherungsnehmer oder Versicherer zu sein – anderen einen Versicherungsvertrag anbahnen, vermitteln oder abschließen. Grundsätzlich unterscheidet man Versicherungsvermittler in drei Kategorien:
a. selbständiger Versicherungsvertreter
Das Handelsgesetzbuch regelt hierzu in § 92 (1) HGB: “Versicherungsvertreter ist, wer als Handelsvertreter ständig damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.”
Ergänzend dazu regelt §84 HGB im Absatz 1 Folgendes:
“Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.”
b. angestellter Vermittler
Der angestellte Außendienstmitarbeiter steht zu seinem Versicherungsunternehmen in einem Angestelltenverhältnis. Da im Rahmen dieses StarterKits die berufliche Selbständigkeit im Vordergrund steht, wird diese Unterform des Versicherungsvermittlers im Folgenden nicht weiter behandelt.
c. Versicherungsmakler
Versicherungsmakler stehen als unabhängige Vermittler zwischen den Parteien des Versicherungsvertrages. Makler werden im Auftrag des Kunden tätig. Sie stehen in einem Doppelrechtsverhältnis zum Versicherungsnehmer einerseits und zum Versicherer andererseits. Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter, der die Interesse des von Ihm vertretenen Versicherungsunternehmens wahrzunehmen hat, ist der Versicherungsmakler “Bundesgenosse” des Kunden.
Versicherungsmakler mit den Rechten und Pflichten eines Handelsmaklers nach dem HGB ist, “wer gewerbsmäßig von anderen Personen, ohne von ihnen aufgrund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen … über Versicherungen unternimmt.” (§ 93 (1) HGB).


