
Medizin-News
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Der kleine Unterschied zwischen Praxis und Theorie
Honorarabrechnung MVZ: Ärztlicher Leiter oder dessen Vertreter müssen Sammelabrechnung unterzeichnen
Werbung: Mediziner müssen zwischen gewerblicher und ärztlicher Tätigkeit trennen
Vertragsarztrecht: Anstellung im eigenen MVZ ist nicht mehr möglich
Medikamentenkühlung: Vorsorge für den Totalausfall treffen
Ärztliches Werberecht: Die Grenzen zwischen Information und Werbung
Ungleichbehandlung bestimmter MVZ bei Abschlagszahlungen ist nicht zulässig
Praxismietvertrag: Tückische Klippen gekonnt umschiffen
Scheinselbstständigkeit: Vorsicht bei Honorarkräften
Elektronisches Beschäftigtenverzeichnis für Mitarbeiter in der ambulanten Pflege wird Pflicht
Ansprechpartner
Dirk Thom
Tel.: +49 3423-6081 60
Steuerberater in Eilenburg
Beraterseite