13. Mai 2020

Strafrechtliche Gefahren: Worauf Unternehmer bei der Beantragung des KfW-Schnellkredits 2020 achten sollten

Bei der Beantragung des KfW-Schnellkredits 2020 besteht nicht nur Missbrauchsgefahr, sondern es können im Eifer des Gefechts auch Fehler entstehen, die zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Lesen Sie hier, worauf Unternehmer bei der Beantragung des KfW-Schnellkredits 2020 achten sollten.

Um den wirtschaftlichen Schaden der Corona-Krise abzufedern und insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen Rückendeckung zu geben, hat der Bund zügig Schnellhilfen wie den KfW-Schnellkredit 2020 konzipiert. Dadurch entstand ein buchstäblicher „Run“ auf diese Hilfsleistungen. Doch bei der Beantragung ist Vorsicht geboten.

Richtige Angaben mit Augenmaß

Der KfW-Schnellkredit 2020 für Unternehmen erfreut sich großer Beliebtheit: Bis Ende April seien Corona-Hilfe-Anfragen mit einem Antragsvolumen von insgesamt mehr als 33,1 Milliarden Euro gestellt worden, teilte die KfW mit. Insgesamt waren mehr als 25.500 Anträge eingegangen, die meisten davon entfielen auf Kreditvolumina bis 800.000 Euro.

Die KfW-Kredite sind nicht von Kritik befreit. Die „lasche“ Verteilung der Subventionen und je nach Bundesland unterschiedlich präzise Handhabungen der Vorgaben erwecken bei der Bevölkerung den Eindruck, dass die Entscheidungsträger es mit den Voraussetzungen nicht so genau nehmen. Einzelne Unternehmer berichten, dass sie beispielsweise mehr Geld erhalten haben, als sie beantragt hatten.

Dementsprechend ist nicht auszuschließen, dass bereits gestellte und gewährte Anträge früher oder später penibler untersucht werden. Schließlich versichern die Antragsteller, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Dies gilt insbesondere für zukünftige Anträge.

Die Folgen falscher Angaben

Falsche Angaben können nämlich schnell den Straftatbestand des Betruges (§ 263 StGB) erfüllen. Dieses Delikt enthält eine Strafandrohung von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Grundsätzlich müssen Sie dafür vorsätzlich handeln, indem Sie die Subventionszahlung trotz Kenntnis über die nicht erfüllten Voraussetzungen wollen. Allerdings genügt zur Strafbarkeit auch schon der Eventualvorsatz, wenn Sie die Möglichkeit zur falschen Auszahlung billigend in Kauf nehmen.

Die Gefahr des Subventionsbetruges

Im Einzelfall kann sogar ein Subventionsbetrug (§ 264 StGB) vorliegen. Dieser wird in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert.
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter aus grobem Eigennutz oder unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege für sich oder einen anderen eine nicht gerechtfertigte Subvention großen Ausmaßes erlangt.

Die Schwelle zum „großen Ausmaß“ liegt je nach Staatsanwaltschaft bei 50.000,00 Euro bis 80.000,00 Euro, sodass der besonders schwere Fall auch bei kleineren Unternehmen nahezu immer gegeben sein wird. Dementsprechend ist die strafrechtliche Dimension absolut nicht zu verachten.

Dabei reicht im Übrigen bereits leichtfertiges Handeln aus. Juristisch handelt leichtfertig, wer die Sorgfalt in grober und vermeidbarer Weise außer Acht lässt. Bereits unrichtige oder unvollständige Angaben erfüllen den Tatbestand. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Angaben bewusst oder unbewusst falsch gemacht wurden. Es bedarf dann auch nicht mehr des Nachweises eines dadurch entstandenen Schadens.

Das Ziel im Blick behalten

Als wichtigstes Instrumentarium der staatlichen Unterstützungsleistungen sind die KfW-Kredite 2020 dafür vorgesehen, Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel, zum Beispiel Miete, Personal- und Energiekosten) zu decken.

Es kann ebenso den Tatbestand des Subventionsbetruges erfüllen, wenn Sie nach korrekter Antragstellung die Subventionen entgegen der Verwendungsbeschränkungen verwenden. Dementsprechend sollten Sie sich vergegenwärtigen, dass die Zielrichtung der Schnellhilfen präzise vorgegeben ist. Daran sollten Sie sich halten, um ein Strafverfahren zu vermeiden.

Hohes Risiko trotz hoher Nachfrage

Auch wenn die KfW-Kredite sehr gefragt sind, sollten Sie nicht darauf hoffen, dass „der eine Antrag“ in der Masse untergehen wird oder die Verwendung der Gelder bei „dem einen Unternehmen“ nicht überprüft wird. Auch und gerade in Krisenzeiten besteht ein großes öffentliches Interesse an der Aufklärung und Sanktionierung von Handlungen, mithilfe sich Unternehmer auf Kosten der Gesellschaft bereichern wollen.

Die Staatsanwälte der Bundesrepublik werden nicht untätig bleiben. Die Konsequenzen eines Ermittlungs- und Strafverfahrens für Ihr Unternehmen binden sehr viel Zeit und andere Ressourcen, die Sie in Krisenzeiten besser verwenden können. Die negative Presse kann dabei den Gnadenstoß für Ihre wirtschaftliche Existenz bedeuten.

Unsere Einschätzung

Aus unserer alltäglichen Erfahrung wissen wir bereits, dass die KfW-Schnellhilfen eine große Unterstützung für die deutschen Unternehmen sind. Scheuen Sie sich nicht vor den bürokratischen Hürden, da diese nur in ungewohnt niedrigem Umfang vorhanden sind.

Ihren KfW-Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei Ihrer Bank oder Sparkasse. Das KfW bietet hierbei unterstützend ein Formular an, mit dem Sie Ihren Kreditantrag für Ihre Bank oder Sparkasse vorbereiten können.

Auch wenn die Antragstellung vergleichsweise simpel ist, arbeiten Sie im Idealfall eng mit dem Kreditinstitut Ihres Vertrauens zusammen, um eine gewissenhafte, wahrheitsgemäße und vollständige Antragstellung zu gewährleisten. Beachten Sie im weiteren Schritt, dass die Gelder eine klare Zweckrichtung verfolgen, die es zu beachten gilt.

Johannes Dähnert

CSO, CCO, CHRO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Aktueller Stand bei den Schlussabrechnungen der Coronahilfen

    Die IHK für München und Oberbayern hat ein Factsheet zu den Schlussabrechnungen der Coronahilfen herausgegeben. Darin finden sich auch Hinweise und Verlautbarungen, die bundesweit relevant sind. Auch die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt hat sich zum Thema geäußert. Den aktuellen Stand der Debatte [...]

    Lars Rinkewitz

    22. Jun 2023

  • Wir verbreitern unser Spektrum: Effektive Lösungen durch IT Consulting

    Viele unserer Mandant:innen haben Bedarf an IT-Dienstleistungen, sei es bei der Entwicklung von IT-Strategien, der Durchführung von Digitalisierungsprojekten oder der Optimierung von Geschäftsprozessen. Auch wir als Rechts- und Steuerberatung sind auf gute IT-Prozesse angewiesen. Damit unsere Mandant:innen die bestmögliche Unterstützung [...]

    Johannes Dähnert

    29. Jun 2023

  • Unwort des Jahres – Krisenmodus - Johannes Daehnert Neujahrsgruss scaled

    Blicken wir auf das Jahr 2023 zurück, steht es (mal wieder, möchte man sagen) im Zeichen diverser Krisen. Ukrainekrise, Haushaltskrise und Nahostkrise sind hier nur die Schlagworte, die unsere Wahrnehmung derzeit beherrschen. Hinzu kommen die vielen einzelnen Krisen von Unternehmen, [...]

    Johannes Dähnert

    03. Jan 2024