16. April 2020

Wissenswertes zum Kurzarbeitergeld: Erfahrungen, Antragszahlen und Zuverdienste

Inhaltsverzeichnis

Die Bundesregierung lockerte die Voraussetzungen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes vor einigen Wochen. Nun gibt es die ersten Erfahrungen aus der Praxis, Zahlen zu Anträgen und möglichen Zusatzverdiensten der Arbeitnehmer. Hier die ersten Erfahrungen aus der Praxis und Wissenswertes zu Kurzarbeitergeld und Nebenverdiensten.

Seitdem wir Ihnen vor einigen Wochen das Kurzarbeitergeld als Instrument in der Krise vorgestellt haben, sind einige Wochen vergangen. Die Bundesregierung beschloss bereits, das Kurzarbeitergeld in einigen Fällen aufzustocken.

Nun haben wir Erfahrungen mit der Bearbeitungsdauer der Anträge gemacht, es gibt erste Zahlen zu den gestellten Anträgen und neue Regelungen zu Nebentätigkeiten, mit denen sich Arbeitnehmer während der Kurzarbeit Geld dazu verdienen.

Die gewonnenen Erkenntnisse teilen wir gerne mit Ihnen.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags auf Kurzarbeitergeld?

In der täglichen Arbeit mit unserer Mandantschaft haben wir bereits einige Unternehmen bei der Antragstellung beraten und diese begleitet. Über die Bearbeitungsdauer lässt sich keine allgemeingültige Aussage treffen.

Diese hängt von der jeweiligen Agentur für Arbeit ab. In einigen Fällen folgte auf die unbürokratische Antragstellung eine zügige Bearbeitung innerhalb weniger Tage. In anderen Fällen dauerte die Bearbeitung mehrere Wochen.

Deutlicher Anstieg der Anträge auf Kurzarbeitergeld

Bis zum Ostermontag hatten in Deutschland 725.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Eine Woche vorher waren es 650.000. Damit wurde in der Osterwoche ein Anstieg um zwölf Prozent im Gegensatz zur Vorwoche verzeichnet.

Von ungefähr 2,2 Millionen zur Kurzarbeit berechtigten Betriebe sind damit ungefähr ein Drittel in Kurzarbeit. Wie viele Arbeitnehmer insgesamt in absoluten Zahlen durch die Kurzarbeit betroffen sind, lässt sich bislang nicht genau ermitteln.

Allerdings geht die Bundesagentur für Arbeit davon aus, dass die Zahl deutlich über dem Wert der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 liegt. Damals schickten die Betriebe 1,4 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Die Bundesregierung rechnet aktuell mit ungefähr 2,1 Millionen Menschen in Kurzarbeit.

Anrechnung von Nebeneinkommen auf das Kurzarbeitergeld

Sollten Sie in Ihrem Betrieb Kurzarbeit einführen, müssen Sie sich damit beschäftigen, ob Nebeneinkünfte Ihrer Beschäftigten Einfluss auf den Anspruch auf das Kurzarbeitergeld haben.

Dabei ist der Aufnahmezeitpunkt der Beschäftigung und die jeweilige Branche entscheidend.

Aufnahmebeginn der Beschäftigung vor der Kurzarbeit

Ist der jeweilige Arbeitnehmer bereits vor der Aufnahme der Kurzarbeit einer Nebenbeschäftigung nachgegangen, hat die Tätigkeit keinen Einfluss auf Ihre Ansprüche bezüglich des Kurzarbeitergeldes.

Die Berechnungsgrundlage für das Kurzarbeitergeld bleibt unberührt. Selbst dann, wenn der jeweilige Arbeitnehmer die Nebentätigkeit ausweitet.

Aufnahmebeginn während des Bezugs von Kurzarbeitergeld

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer erst während des Bezugs eine Nebentätigkeit aufnimmt. Dann wird die Berechnungsgrundlage für das Kurzarbeitergeld um die Vergütung aus der Nebentätigkeit gekürzt.

Hier sind sogenannte systemrelevante Berufe die Ausnahme. Dazu gehören die Landwirtschaft, das Gesundheitswesen und der Lebensmittelhandel. Diese Branchen sind ausgenommen.

Hier ändert sich die Berechnungsgrundlage unabhängig vom Aufnahmezeitpunkt der Nebentätigkeit nicht. Vorausgesetzt, der Lohn aus der Hauptbeschäftigung und der Lohn aus der Nebentätigkeit überschreiten in Summe nicht das Soll-Entgelt des Arbeitnehmers.

Unsere Einschätzung

Die Antragstellung verläuft unkompliziert. Das zeigt, dass das Kurzarbeitergeld als Instrument in der Krise angenommen wird und vielen Unternehmen in der Krise das Überleben sichert.

Daher kann eine zügige Bewilligung für Unternehmen essentiell sein. Die Agenturen für Arbeit sollten die Anträge daher in möglichst einheitlich und zügiger Geschwindigkeit abarbeiten. Mit Blick auf 2,1 Millionen erwartete Arbeitnehmer in Kurzarbeit hoffen wir, dass die Agenturen für Arbeit dementsprechend gerüstet sind, um den zügigen und unbürokratischen Ablauf zu gewährleisten.

 

Johannes Dähnert

CSO, CCO, CHRO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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