14. Mai 2020

Nordrhein-Westfalen: Unternehmer dürfen 2.000 Euro der Soforthilfe für den Lebensunterhalt nutzen

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Der Bund legte mit den Bundesländern im März ein Soforthilfeprogramm für Unternehmer auf. Nordrhein-Westfalen hat nun Vertrauensschutz geschaffen: Tätige Unternehmer dürfen 2.000 Euro der Soforthilfe für den Lebensunterhalt nutzen. Die Verwendung der Soforthilfe ist zwingend nachzuweisen. Wir liefern alle Details in der Übersicht.

Als tätige Unternehmer gelten hierbei Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Diese dürfen als Einmalbetrag für die Monate März und April 2020 von der gewährten Soforthilfe nun 2.000 Euro für den eigenen Lebensunterhalt bei dem zu erstellenden Verwendungsnachweis ansetzen.

Über die Soforthilfe in NRW 2020 hatten wir bereits berichtet. Abgestuft nach Mitarbeiterzahlen dürfen noch bis 31. Mai 2020 Unternehmer und Gesellschaften mit bis zu 50 Beschäftigten Soforthilfen von 9.000 Euro bis 25.000 Euro beantragen. Das Geld sollten diese ausschließlich für Betriebsmittel (Bankkredite, Leasingraten, Mieten, Waren, usw.) verwenden.

Mehrere Bundesländer hatten angeregt, die Gelder auch für den Lebensunterhalt von Solo-Selbstständigen freizugeben. Das hatte der Bund abgelehnt. Nun stellt das Land NRW eigene finanzielle Mittel bereit und schafft eine Vertrauensschutzregelung für die Monate März und April. Das gab das Wirtschaftsministerium in Düsseldorf bekannt.

NRW stellt 2.000 Euro Lebensunterhalt für Selbstständige zur Verfügung

Nach Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums muss der Unternehmer prüfen, ob er den Zuschuss für die fehlende Liquidität zur Finanzierung der Betriebsmittel eingesetzt hat. Bei einer Überkompensation ist ein entsprechender Geldbetrag wieder zurückzuzahlen. Dieses ist auf den Bewilligungsbescheiden entsprechend ausdrücklich vermerkt.

Eine Überkompensation tritt ein, wenn der tatsächliche Schaden geringer ist als die zur Verfügung gestellte Soforthilfe.

Mit der neuen Regelung erlaubt das Land NRW nun Solo-Selbstständigen, Freiberuflern sowie tätigen Inhabern von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, pauschal für die Monate März und April einmalig insgesamt 2.000 Euro Kosten für den privaten Lebensunterhalt anzusetzen.

Unter welchen Voraussetzungen dürfen 2.000 Euro Lebensunterhalt berücksichtigt werden?

  1. Antragstellung auf Soforthilfe in den Monaten März oder April 2020,
  2. keine Beantragung von ALG II (Grundsicherung) für März oder April 2020 und
  3. keine Beantragung des Sofortprogramms für Künstlerinnen und Künstler.

Verpflichtende Erklärung mit einem Verwendungsnachweis

Am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums schreiben die entsprechenden Behörden alle Empfänger der Soforthilfe an und bitten darum, zu überprüfen, ob eine Überkompensation vorlag.

Dazu müssen die Unternehmer einen Verwendungsnachweis liefern. Dazu stellt die Behörde einen Vordruck zur Verfügung, den alle Zuschussempfänger in einem gesonderten Schreiben rechtzeitig erhalten. Es soll auch eine Ausfüllanleitung beigefügt werden. Die entsprechenden Unterlagen sind zehn Jahre lang aufzubewahren.

Bei dem Verwendungsnachweis dürfen neben den Betriebskosten nun auch die Lebenshaltungskosten mit pauschal 2.000 Euro Berücksichtigung finden. Eine Überkompensation darüber hinaus ist nach der dreimonatigen Förderphase weiterhin zwingend zurückzuerstatten.

Wie genau diese Überkompensation berechnet werden soll, bleibt abzuwarten. Das ergehende Schreiben mit dem Vordruck sollte auch Beispielfälle wiedergeben, damit in dieser Sache Rechtssicherheit besteht.

Den Zuschuss zahlen die Behörden zunächst in voller Höhe als reine Billigkeitsleistung aus. Im Falle einer Überkompensation (z.B. auch durch andere Fördermaßnahmen) müssen Unternehmer die erhaltene Soforthilfe anschließend zurückzahlen, da diese Unternehmer mehr erhalten haben, als ihnen zusteht.

Unsere Einschätzung

Es ist sehr erfreulich, dass NRW bei der Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten nun endlich Klarheit geschaffen hat. Einige andere Bundesländer sehen das sehr viel strenger und lassen Lebenshaltungskosten nicht zu. Ob aber der Pauschalbetrag von 2.000 Euro ausreicht und die Realität widerspiegelt, ist sicher diskutabel.

Wie wir vermutet haben, ist nun klar, dass ein Verwendungsnachweis zum Zuschuss anzufertigen ist. Mehr Informationen dann gibt es im entsprechenden Schreiben des Wirtschaftsministeriums. Darüber halten wir Sie auf dem Laufenden.

Wir empfehlen Ihnen, spätestens mit der verpflichtenden Abgabe des Nachweises zu überprüfen, ob Sie den Zuschuss tatsächlich verwendet haben, um Liquiditätslücken zu beseitigen. Wenn nicht, sollten Sie über eine (teilweise) Rückzahlung der Soforthilfe nachdenken.
Mit der Antragstellung wurden Sie schon darauf hingewiesen, dass falsche Angaben, die zu einer unberechtigten Inanspruchnahme der Leistung führen, zum Subventionsbetrug führen können. Die Leistung müsste dann nicht nur zurückgezahlt werden, es kann dann auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen.
Seien Sie sorgfältig in der Ermittlung einer etwaigen Überkompensation. Der Zuschuss ist, wie wir schon ausgeführt hatten, kein Geschenk. Es muss ein echter Schaden in der Corona-Krise entstanden sein.
Wir helfen Ihnen gerne weiter und unterstützen Sie bei der Erstellung des Verwendungsnachweises.
Haben Sie Fragen? Melden Sie sich bei uns.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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