16. Juni 2020

Soforthilfe wird zur Überbrückungshilfe: Das müssen Sie wissen

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Ab dem 1. Juni und bis zum 31. August werden Soforthilfen zu Überbrückungshilfen. Die Überbrückungshilfe ist ein neues Programm der Bundesregierung. Sie schließt sich zeitlich der Soforthilfe an. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann einen neuen Antrag stellen.

Wir treten damit in eine neue Phase der staatlichen Unterstützungen zur Corona-Pandemie ein. Die akute Phase ist vorüber, nun folgt die chronische Phase. Zumindest in puncto finanzieller Hilfen des Staates. Wer unter welchen Umständen Anspruch auf was hat, ist kompliziert. Und je tiefer man in die Details vordringt, desto komplexer wird es. Jenseits der Einzelfälle geben wir Ihnen hier einen ersten Überblick.

Hinweis: Wir haben den Artikel am 1. Juli 2020 überarbeitet. Unter der Überschrift “Antrag Überbrückungshilfe stellen: Zeitlicher Rahmen” finden Sie nun aktuelle Infos zum Starttermin der Überbrückungshilfe

Überbrückungshilfe: Das müssen Sie wissen

Es geht um die Existenzsicherung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die Corona-bedingt harte Umsatzeinbußen erleiden. Darum gewährt der Bund für die Laufzeit vom 1. Juni bis zum 31. August weitere Liquiditätshilfen in Form von Überbrückungshilfen.

Fachlich korrekt formuliert handelt es sich dabei um Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen zu betrieblichen Fixkosten für Corona-bedingten Umsatzausfall. Der Bund berücksichtigt besonders betroffene Branchen mit einer abgestuften Fördersystematik der fixen Betriebskosten in besonderem Maße.

Die Idee ist gut. Jetzt sollten Sie wissen, was das für Sie konkret bedeutet. Im folgenden liefern wir Ihnen Antworten auf zentrale Fragen zur Überbrückungshilfe: Das müssen Sie wissen.

Antrag Überbrückungshilfe stellen: Zeitlicher Rahmen

Bisher können Sie keinen Überbrückungshilfe-Antrag stellen. Die Bundesregierung plant, Antrage auf Überbrückungshilfe ab dem 8. Juli zu ermöglichen.

Wer darf einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen?

  • Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, die ihre Geschäftstätigkeit wegen der Corona-Pandemie anhaltend, vollständig oder wesentlich einstellen mussten. Ausnahme: Unternehmen dürfen nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifiziert sein.
  • Solo-Selbstständige und selbstständige Freiberufler, sofern sie die Geschäftstätigkeit ihres Hauptgewerbes wegen der Corona-Krise anhaltend, vollständig oder wesentlich einstellen mussten.
  • Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind. Statt des ­­Umsatzes zieht der Bund die Einnahmen inklusive Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Überprüfung heran.

Wer darf keinen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen?

Wer gemäß der EU-Definition bereits vor Corona in Schwierigkeiten steckte, ist nicht antragsberechtigt.

Ebenso wenig antragsberechtigt sind Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb endgültig eingestellt haben (Liquidation) oder Insolvenz anmelden.

Einstellung der Geschäftstätigkeit – was bedeutet das konkret?

Eine Einstellung der Geschäftstätigkeit liegt vor, wenn der Umsatz zwischen April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.

Unternehmen, die nach April 2019 gegründet wurden, ziehen zum Vergleich die Monate November und Dezember 2019 heran.

Welche Kosten sind im Rahmen der Überbrückungshilfe förderfähig?

  • Mieten und Pachten für betriebliche Gebäude, Grundstücke und Räume die für die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens notwendig sind. Auch weitere Mietkosten sind förderfähig.
  • Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen
  • Finanzierungskostenanteil für Leasingraten
  • Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen, einschließlich der EDV
  • Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen
  • Grundsteuern
  • Betriebliche Lizenzgebühren
  • Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben
  • Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die im Rahmen der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe anfallen.
  • Kosten für Auszubildende
  • Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit zehn Prozent der oben genannten Fixkosten gefördert. Lebenshaltungskosten oder ein Unternehmerlohn sind nicht förderfähig.
  • Da Reisebüros besonders betroffen sind, sind auch Provisionen, die Inhaber von Reisebüros den Reiseveranstaltern aufgrund Corona-bedingter Stornierungen zurückgezahlt haben, den oben genannten Fixkosten gleichgestellt.

Fixkosten der obigen ersten acht Punkte müssen vor dem 1. März begründet worden sein.

Welche Kosten sind im Rahmen der Überbrückungshilfe nicht förderfähig?

  • Mieten für Privaträume
  • Zahlungen an verbundene Unternehmen, die im Eigentum oder beherrschendem Einfluss des Antragstellers stehen, sind ebenfalls nicht förderfähig.

Wie hoch ist die Förderung der Überbrückungshilfe?

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von:

  • 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent
  • 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 und unter 50 Prozent

Bemessungsgrundlage ist immer der Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Zahlt der Bund zu viel Überbrückungsgeld, muss der Empfänger die Überkompensation zurückzahlen.

Wieviel Überbrückungsgeld bekommen Antragsteller maximal?

Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate.

  • Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten bekommen maximal 9.000 Euro für drei Monate.
  • Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten bekommen maximal 15.000 Euro für drei Monate.

Auch hierzu gibt es begründete Ausnahmefälle. Liegt ein solcher vor, kann der maximale Förderbetrag überschritten werden.

Welche Nachweise werden für das Überbrückungsgeld verlangt?

Grundlage ist erst einmal die Betriebsgröße bezogen auf die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten (Full Time Equivalent, FTE) zum Stichtag 29. Februar 2020, wobei die Beschäftigten der verbundenen Unternehmen addiert werden.

Das Antragsverfahren hat zwei Stufen, für die Sie einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer benötigen.

Wie funktioniert die Beantragung des Überbrückungsgeldes?

Erste Stufe des Überbrückungsantrags: Daten zusammentragen

Die Unternehmen geben eine Schätzung ihres Umsatzes im April und Mai 2020 plus einer Umsatzprognose für den beantragten Förderzeitraum ab. Diese Angaben sind die Grundlage der Bewertung des Umsatzeinbruchs. Die Unternehmen schätzen ihre voraussichtlichen Fixkosten, deren Erstattung sie beantragen.

Zweite Stufe des Überbrückungsantrags: Daten übermitteln

Sobald die finalen Umsatzzahlen für April und Mai 2020 vorliegen, werden sie an die Bewilligungsstelle übermittelt. Darüber hinaus teilen Sie der Stelle auch die tatsächlichen Umsätze in den Fördermonaten mit.

Außerdem schicken Sie Ihre endgültige Fixkostenabrechnung an die Bewilligungsstelle der Länder. Ergeben sich im Nachhinein Abweichungen von der Kostenprognose, müssen Sie ausgezahlte Zuschüsse erstatten. Die Zuschüsse können nachträglich aber auch noch einmal aufgestockt werden.

Die Mitteilung darüber kann auch noch nach Ende des Hilfsprogramms erfolgen.

Unsere Einschätzung

Dass wir die staatlichen Hilfen unterstützen, haben wir immer wieder betont. Das gilt auch für das Überbrückungsgeld. Wie Sie aus den Grundzügen des Überbrückungsgeldpakets herauslesen können, ist die Antragstellung grundsätzlich klar, in den Details eines jeden Einzelfalls allerdings komplex.

Dass Antragsteller zur Datenerhebung und -übermittlung einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer heranziehen müssen, ist sicherlich kein Zufall. Wir helfen Ihnen daher gerne bei der Überprüfung Ihrer wirtschaftlichen Kennzahlen für Umsatzentwicklung und erwartbare Fixkosten.

Wenn wir gemeinsam zum Schluss kommen, dass eine Antragstellung Sinn ergibt, erledigen wir das für Sie.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

Thomas Müller

Associate Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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