3. April 2020

Bundesregierung plant Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

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Im Zuge der Corona-Krise beschloss der Bund, die Regelungen für das Kurzarbeitergeld zu lockern. Jetzt wird offenbar nachgebessert: Die Bundesregierung plant Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für Geringverdiener.

In einem Blogbeitrag ordneten wir das Kurzarbeitergeld als sinnvolles Instrument für Unternehmen in der Krise ein, wiesen aber auf möglicherweise drastische Einschnitte für einige Arbeitnehmer hin.

Folgen für Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor

Schließlich erhalten Arbeitnehmer grundsätzlich 60 % ihres Nettolohns. 67 % sind es, wenn sie Kinder versorgen müssen.

Natürlich trifft es Menschen mit geringem Nettoeinkommen besonders hart. Schließlich sind die relativen Einbußen für alle gleich, die absoluten Einkünfte wären bei Geringverdienern allerdings möglicherweise so gering, dass laufende Kosten wie Miete sie in Existenznöte bringen könnten.

Nun stehen offenbar Änderungen bevor. Die Bundesregierung plant eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für Geringverdiener.

Neues Corona-Hilfspaket: Bundesregierung plant Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Geringverdiener sollen mit Hilfe eines neuen Maßnahmenpaketes Aufstockung erhalten. Wie genau die Aufstockung aussehen soll, steht bislang nicht fest.

Die SPD schlägt eine Aufstockung um 20 % für Arbeitnehmer vor. Diese würden also 80 % ihres übliche Nettolohns erhalten. Arbeitnehmer mit Kindern bekämen entsprechend 87 % des Nettolohns ausgezahlt.

Einen anderen Vorschlag macht der Koalitionspartner CDU. Die Union würde gerne auf jede durch Kurzarbeit ausgefallene Stunde den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Dieser liegt derzeit bei 9,35 Euro.

Eine Einigung wird in Kürze erwartet. Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.

Unsere Einschätzung

Die Maßnahme einer Aufstockung ist aus unserer nicht nur aus sozialpolitischen Aspekten unabdingbar. Auch aus Unternehmersicht trägt sie zur Beruhigung in der aktuellen Krise bei.

Schließlich sind viele Unternehmer aus Gründen der Liquiditätssicherung auf den Einsatz von Kurzarbeitergeld angewiesen. Wenn bei der Umsetzung allerdings private Existenzen von Teilen der Belegschaft in Gefahr geraten, lassen sich diese Maßnahmen eben kaum umsetzen. Eine Aufstockung würde die wirtschaftlichen Folgen abfedern und damit auch den Unternehmen mehr Akzeptanz für ihre unpopuläre Entscheidungen verschaffen.

Bei Fragen zum Kurzarbeitergeld können Sie sich gerne an unser Expertenteam wenden. Einige häufig gestellte Fragen haben wir hier für Sie beantwortet.

 

 

 

Johannes Dähnert

CSO, CCO, CHRO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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