9. April 2020

KfW-Schnellkredit 2020 verzögert sich – Sie können aber schon Vorbereitungen treffen

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Das neue KfW-Programm soll eine einhundertprozentige Übernahme des Haftungsrisikos durch die KfW garantieren. Nun gibt es offenbar Schwierigkeiten: Der angekündigte KfW-Schnellkredit 2020 verzögert sich. Sie sollten dennoch vorbereitet sein. Wir analysieren die Lage.

Wir hatten bereits darüber berichtet, dass der Bund den KfW-Schnellkredit 2020 mit einer hundertprozentigen Haftungsübernahme beschlossen hat

Nun gibt es aber Schwierigkeiten in der Umsetzung: Der KfW-Schnellkredit 2020 verzögert sich, weil eine Zustimmung auf europäischer Ebene fehlt.

Europäische Kommission muss KfW-Schnellkredit zustimmen

Diese Zustimmung seitens der europäischen Kommission fehlt bislang. Verschiedene Medien berichten über eine durch eine durch Überlastung der Kommission bedingte Verzögerung

Allerdings sind auch an anderen Stellen noch Details zu klären.

Abstimmung der Bundesländer steht noch aus

Vor allem die Bundesländer müssen sich noch über die Abläufe der Anträge abstimmen, und sich darüber hinaus einig werden, wie unbürokratrisch der Prozess der Antragstellung und Genehmigung gestaltet sein soll. 

Darüber hinaus steht auch die Ausgestaltung der Bonitätsanforderungen für die Antragsteller noch aus.

Wann können wir mit einer Veröffentlichung des KfW-Schnellkredits 2020 rechnen?

Das lässt sich zu diesem Zeitpunkt nicht klar sagen. Allerdings haben die vergangenen Wochen gezeigt, dass politische Institutionen um Handlungsschnelligkeit bemüht sind.

Für Unternehmen wäre es jedenfalls wichtig, dass eine schnelle Umsetzung stattfindet. Zudem wäre aus Praxissicht eine möglichst unbürokratische Lösung wünschenswert.

Unsere Empfehlung

Sie sollten vorbereitet sein, bevor es tatsächlich losgeht. So können Sie möglichst schnell von den neuen Möglichkeiten profitieren und zügig einen entsprechenden Antrag stellen, der dann auch schnell genehmigt wird.

Wir empfehlen Ihnen, mit einer plausiblen Liquiditätsplanung die Deckungslücke zu identifizieren und zu dokumentieren. 

Darüber hinaus sollten Sie aktuelle Zahlen aus Ihrer Buchhaltung zusammentragen. Dazu zählt der Jahresabschluss 2018 sowie auch schon ein Jahresabschluss 2019. 

Sollten Sie den Abschluss für 2019 noch nicht fertig haben, sorgen Sie aber bereits jetzt dafür, eine aussagekräftige Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) zu Dezember 2019 sowie zu Februar/März 2020 zu erstellen. Zu Ende 2019 sollten Sie Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen sowie das Vorratsvermögen schon entsprechend abgestimmt haben.

Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung relevanter Unterlagen gerne!

Wenn Sie Hilfe benötigen, Liquiditätsplanungen zu erstellen, können wir Sie auch dabei gerne unterstützen.

Dazu verweisen wir auch auf die neuen Fördermöglichkeiten, die wir in einem vorigen Blogartikel bereits dargestellt haben.

https://www.ecovis.com/duesseldorf-koeln/unternehmensberatung-mit-100-prozent-bezuschusst/

Johannes Dähnert

CSO, CCO, CHRO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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