15. April 2020

KfW-Schnellkredit 2020 jetzt beantragen: Alle Infos für Unternehmen

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Vor anderthalb Wochen beschloss der Bund den KfW-Schnellkredit 2020 für mittelständische Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten. Nun gibt es Neuigkeiten: Sie können den KfW-Schnellkredit 2020 jetzt beantragen. Wir haben die relevanten Infos zusammengetragen und geben eine Einschätzung.

Update: Es hat ein paar Überarbeitungen des KfW-Schnellkredits 2020 gegeben. Im folgenden Text ergänzen wir die Neuerungen an den entsprechenden Stellen und geben Ihnen abschließend eine Übersicht aller Updates, die ab dem 22. April gelten. 

Vergangene Woche informierten wir Sie über Verzögerungen bei der Umsetzung des KfW-Schnellkredits – legten Ihnen allerdings nahe, Vorbereitungen zu treffen.

Der KfW-Schnellkredit soll leicht zugänglich sein. Dazu übernimmt die KfW 100 Prozent des Haftungsrisikos Ihrer Bank. Sie brauchen nur wenige Unterlagen für die Beantragung zur Verfügung zu stellen. Ihre Bank holt zusätzlich lediglich Auskünfte (z.B. Schufa) ein. Als Kreditnehmer haften Sie zu 100 Prozent für die Rückzahlung.

Sie können den KfW-Schnellkredit ab jetzt beantragen. Wir haben alle Infos dazu zusammengetragen.

Was fördert der KfW-Schnellkredit 2020? 

Grundsätzlich fördert die KfW mit dem neuen Schnellkredit 2020 alles, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist.

Dazu zählen Investitionen, die für die Anschaffung von Maschinen und Ausstattung nötig sind, ebenso wie alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager – sogenannte Betriebsmittel.

Sie können die Förderung nicht abrufen, wenn Sie bestehende Kredite umschulden oder ablösen möchten. Ebenso wenig können Sie den KfW-Schnellkredit 2020 beantragen, wenn Sie Sie für abgeschlossene Vorhaben eine Nachfinanzierung, Anschlussfinanzierung oder eine Laufzeitverlängerung benötigen.

Update: Die KfW fördert Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. Nach KfW-Definition bedeutet das, Ihr Unternehmen hat in diesem Zeitraum Umsätze erzielt. Die Anzahl der Beschäftigten gilt zum Stichtag des 31. Dezember. Teilzeitkräfte und Minijobber werden auf ein Vollzeitäquivalent hochgerechnet. 

An welche Unternehmen richtet sich der KfW-Schnellkredit 2020?

Den KfW-Schnellkredit können Unternehmen und Selbstständige beantragen, die

  • mehr als 10 Angestellte beschäftigen,
  • mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt sind (maßgeblich ist dabei das Datum der ersten Umsatzerzielung),
  • zum 31. Dezember 2019 geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorweisen können,
  • sich zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten befunden haben und
  • in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Für Unternehmen, die lediglich einen kürzeren Zeitraum am Markt waren, wird dieser kürzere Zeitraum bewertet.

Konkret bedeutet das: Ihr Unternehmen darf keine ungeregelten Zahlungsrückstände aufzuweisen. Ebenso darf zum Stichtag des 31. Dezember 2019 keine Insolvenzantragspflicht bestanden haben und Sie bestätigen schriftlich, nicht die Absicht zu haben, innerhalb der nächsten drei Monate einen Insolvenzantrag zu stellen.

Wenn Ihr Unternehmen also vor dem 31. Dezember 2019 in Schwierigkeiten war, kommt das Förderprodukt nicht in Frage. Ebenso wenig dürfen geförderte Unternehmen während der Kreditlaufzeit Gewinn oder Dividende ausschütten. Allerdings sind marktübliche Vergütungen für Geschäftsführer bis 150.000 Euro pro Jahr und pro Person möglich.

Update: Das Förderprodukt kommt nicht in Frage, wenn Ihr Unternehmen landwirtschaftliche Produkte erzeugt oder in der Fischerei tätig ist. 

Welche Laufzeit und welche Zinssätze bietet der KfW-Schnellkredit 2020?

Die KfW bietet eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren an. Um Belastungen für Ihr Unternehmen zu senken, können Sie zu Beginn zwei tilgungsfreie Jahre vereinbaren.

Update: Für Kredite bis 800.000 Euro erhöht die KfW die Kreditlaufzeit auf maximal zehn Jahre. Für Kredite über 800.000 Euro erhöht sich die Kreditlaufzeit von maximal fünf auch maximal sechs Jahre. 

Der jeweilige Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Die Festlegung erfolgt spätestens mit der Kreditzusage. Es existiert somit kein fester Zinssatz.

Kredithöhe und Auszahlung des KfW-Schnellkredits 2020

Unternehmen(-sgruppen) mit mehr als zehn bis  einschließlich 50 Beschäftigten erhalten maximal 500. 000 Euro.

Unternehmen(-sgruppen) mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten bis zu 800.000 Euro. 

Die Kredithöchstbeträge gelten für eine ganze Unternehmensgruppe unter Einbezug der verbundenen Unternehmen. Pro Unternehmensgruppe können Sie maximal 25 % des Jahresumsatzes 2019 mitfinanzieren, die Sie in maximal zwei Anträgen bis zur Erreichung des Kredithöchstbetrages beantragen können. 

Zur Ermittlung des Gruppenumsatzes werden der Umsatz des Antragstellers und die Umsätze der mit ihm verbundenen Unternehmen addiert. Innenumsätze werden herausgerechnet.

Bei Bewilligung zahlt die Bank Ihnen 100 Prozent des zugesagten Betrages aus, den Sie ausschließlich in einer Summe abrufen können. Ab dem Zeitpunkt der Zusage läuft die einmonatige Abruffrist.

Rückzahlung des KfW-Schnellkredits 2020

Sollten Sie eine tilgungsfreie Zeit beantragt haben, zahlen Sie in dieser nur die Zinsen. Daran anschließend sind gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich der Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag fällig.

Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank und kann auf Wunsch auch vorzeitig ohne die sonst üblichen Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen.

Weitere Besonderheiten mit den KfW-Programmen

Bis zum 31. Dezember 2020 dürfen neben dem KfW-Schnellkredit 2020 keine weiteren KfW-Kredite beantragt werden. Auch ein Wechsel von anderen KfW-Sonderprogrammen zum KfW-Schnellkredit ist ausgeschlossen.

Sie können höchstens zwei Anträge zum KfW-Schnellkredit stellen. Der zweite Antrag hat bei der selben Bank oder Sparkasse zu erfolgen wie der erste Antrag.

So beantragen Sie den KfW-Schnellkredit

Sie stellen den Antrag nicht direkt bei der KfW sondern bei Ihrer Hausbank. Über diesen Antrag und die etwaige Förderung entscheidet die KfW.

Der Ablauf stellt sich wie folgt dar:

  1. Nehmen Sie Kontakt zu einer Bank oder einer Sparkasse auf (idealerweise Ihre Hausbank).
  2. Bereiten Sie mit den Vorlagen der KfW Ihr Bankgespräch vor.
  3. Leiten Sie Ihre Angaben und Unterlagen an den Bankberater weiter.
  4. Der Bankberater stellt den Antrag für Sie. Der Antrag wird durch die Bank/Sparkasse geprüft. Die KfW führt keine eigene Prüfung durch.
  5. Der Bankberater leitet den Antrag an die KfW weiter.
  6. Der Kreditvertrag mit der Bank/Sparkasse wird abgeschlossen.
  7. Das Geld wird ausgezahlt.

Ein Merkblatt zur Antragstellung finden Sie hier. Wir unterstützen Sie hierbei jederzeit. Kommen Sie auf uns zu. Alle Informationen zu Ihrem Kredit finden Sie auf der Seite der KfW.

Die Updates im Überblick

  • Für Kredite bis 800.000 Euro beträgt die Kreditlaufzeit maximal zehn Jahre. Für Kredite über 800.000 Euro steigt die Kreditlaufzeit von maximal fünf auf maximal sechs Jahre.
  • Die Anzahl Ihrer Beschäftigten gilt zum Stichtag des 31. Dezeber 2019. Die Anzahl der Beschäftigten gilt zum Stichtag des 31. Dezember. Teilzeitkräfte und Minijobber werden auf ein Vollzeitäquivalent hochgerechnet.
  • Ihr Unternehmen muss seit mindestens Januar 2019 am Markt sein. Nach KfW-Kriterien bedeutet das, Sie müssen in diesem Zeitraum Umsätze erzielt haben.
  • Der KfW-Schnellkredit 2020 kommt nicht in frage, wenn Ihr Unternehmen landwirtschaftliche Produkte erzeugt oder in der Fischerei tätig ist.

Unsere Einschätzung

Die Prüfung der Angaben zum Antrag erfolgt auf Basis folgender Unterlagen:

  • Jahresabschluss / konsolidierter Jahresabschluss 2019
  • Einnahme-Überschussrechnung 2019
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung per 12/2019
  • gegebenenfalls Lohn- und Gehaltsunterlagen (für Nachweis der Mitarbeiterzahlen)
  • gegebenenfalls Angaben der gesetzlichen Unfallversicherung (für Nachweis der Mitarbeiterzahlen)
  • gegebenenfalls Bestätigung des Steuerberaters (für Nachweis der Mitarbeiterzahlen)

Die Beantragung ist aus unserer Sicht sehr einfach gestaltet. Die vorzulegenden Unterlagen sind überschaubar. Somit sollte einer verwaltungstechnisch einfachen Beantragung und Genehmigung nichts im Wege stehen.

Wir wissen noch nicht, wie die Banken und Sparkassen mit den Anträgen auf die KfW-Schnellkredite umgehen werden. Daher müssen müssen wir abwarten. Wir werden Sie über Neuigkeiten und unsere gemachten Erfahrungen sehr gerne auf dem Laufenden halten.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Hilfe benötigen! In diesem Fall steht Ihnen unser Expertenteam zur Verfügung.

 

 

Johannes Dähnert

CSO, CCO, CHRO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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