29. Juni 2020

Soforthilfe NRW: Wer muss gezahlte Soforthilfe zurückzahlen?

Kategorien: Unkategorisiert

Inhaltsverzeichnis

Die Soforthilfe NRW konnten Sie nur noch bis zum 31. Mai 2020 beantragen. Im Nachgang stellt sich die folgende Frage: Wer muss gezahlte Soforthilfe zurückzahlen? Alle Infos im Überblick.

Anträge auf Soforthilfe in NRW können nicht mehr gestellt werden. Letztmalig im Mai 2020 waren Anträge für einen Zeitraum für drei Monate möglich. Das Land Nordrhein-Westfalen arbeitet nun an den Verwendungsnachweisen, die alle Soforthilfeempfängern vorlegen müssen.

Gezahlte Soforthilfe zurückzahlen? So gehen Sie vor

Wer Soforthilfe beantragt und bewilligt bekommen hat, muss seinen tatsächlichen Liquiditätsengpass jetzt ermitteln. Empfänger der Soforthilfe sind verpflichtet, den Anteil der Soforthilfe zurückzuzahlen, der höher ist als der tatsächliche Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum.

Das Land informiert Soforthilfeempfänger in Kürze per E-Mail über das Vorgehen. Es wird aktuell folgendes Vorgehen empfohlen:

  1. Warten Sie auf die Mail vom Land. Die Absenderadresse lautet: noreply@soforthilfe-corona.nrw.de
  2. Schauen Sie sich den Vordruck für die Berechnung genau an und ermitteln Sie Ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass.
  3. Überweisen Sie erst danach und gemäß der Angaben zu viel erhaltene Soforthilfegelder zurück.

Bitte Vorsicht walten lassen: Fallen Sie nicht auf Betrüger rein. Beachten Sie die angegebene Absender-E-Mail-Adresse.

Erklärvideo “Liquiditätsengpass berechnen” des Landes NRW

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW hat ein Video bereit gestellt, dass den Prozess übersichtlich erklärt:

Unsere Einschätzung

Es besteht kein Grund zur Panik, sollten Ihre Schätzungen vom tatsächlichen Bedarf abweichen. Das Land NRW wird das Vorgehen zur Ermittlung mit den zu versendenden E-Mails klar definieren.

Sollten Sie zu viel Soforthilfe bezogen haben, können Sie das im Zuge dieser Überprüfung klären und glatt ziehen. Achten Sie bitte auf die Absender-Adresse noreply@soforthilfe-corona.nrw.de. Fallen Sie nicht auf Betrüger herein. Wenn Sie Unterstützung brauchen, melden Sie sich bei uns.

Johannes Dähnert

CSO, CCO, CHRO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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