11. Mai 2020
Geplante Reform des Personengesellschaftsrechts bietet Unternehmen Möglichkeiten
Geschäftsmodelle neu justieren
Auch wenn wir uns wiederholen: Ein kritischer Blick auf die Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells ist in dieser Zeit wichtiger denn je. Diese Krise wird Entwicklungen des Wirtschaftslebens wie im Zeitraffer beschleunigen, das haben zum Beispiel die Digitalisierung des Arbeitslebens oder die zunehmende Verlagerung vom stationären Handel hin zum Online-Handel gezeigt. Als Lehre aus der Krise werden wir in Zukunft auch Lieferketten absichern und insbesondere im Bereich der Medizinprodukte sowie der Pharmaindustrie in Europa mehr Verfügbarkeiten und Kapazitäten vorhalten. Die geplante Reform des Personengesellschaftsrechts bietet Unternehmen Möglichkeiten.
Wir denken, Produktionen werden zurück nach Deutschland verlagert
Auch darum denken wir, dass Produktionsstandorte zumindest teilweise zurück in die Europäische Union und insbesondere nach Deutschland geholt werden. Ein konjunktureller Impuls für unseren Wirtschaftsraum wird die Folge sein. Gerade mittelständischen Unternehmen stellt sich spätestens dann die Frage nach der Neujustierung etablierter Geschäftsmodelle. Wir sehen darin eine große Chance für durchgreifende und effiziente Änderungen von Unternehmensstrukturen.
Rechtsform anpassen, um Steuern zu optimieren
Damit einher geht die Analyse steuerlicher Strukturen sowie die Prüfung oder sogar die Anpassung der Rechtsform eines Unternehmens. Stehen beispielsweise Jahre von hohen Investitionen und damit steuerlich anzuerkennender Verluste bevor, macht es wenig Sinn, auf Ebene des Unternehmers einen Unternehmerlohn zu versteuern, auf Ebene des Unternehmens jedoch nicht unmittelbar verrechenbare Verluste zu produzieren. Bei Kapitalgesellschaften ist diese steuerlich ungünstige Konstellation dann immer die Folge. Hier bietet sich eine Anpassung der Rechtsform an.
Reform des Personengesellschaftsrecht ist geplant
Schon vor der Coronakrise war eine Expertenkommission damit beauftragt, die Regelungen des Personengesellschaftsrechts, die teilweise noch aus dem 19. Jahrhundert stammen, auf ihre Zeitgemäßheit zu überprüfen und Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Der Bericht dieser Expertenkommission schlägt weitreichende Änderungen vor. Das in der Praxis oft sperrige und von zahlreichen Ausnahmen geprägte Rechtsgebiet der Kommanditgesellschaft (heute meist zu finden in Ausprägung der GmbH & Co. KG) , der offenen Handelsgesellschaft oder der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (auch bekannt als „BGB-Gesellschaft“) soll modernisiert werden. Gesellschaften bürgerlichen Rechts sollen ein eigenes Register erhalten und somit völlig unproblematisch Grundstücke erwerben können.
Auch die Regelungen der etablierten und vollumfänglichen haftungsbegrenzten GmbH & Co. KG sollen zeitgemäßer werden. Bislang war diese Rechtsform Freiberuflern wie Ärzten, Architekten oder Rechtsanwälten verwehrt. Das Rechtsinstitut der Partnerschaftsgesellschaft bietet eine Haftungsbegrenzung nur für berufliche Tätigkeiten.
Weitere Modernisierung: Eine nach deutschem Recht gegründete und im deutschen Register eingetragene GmbH & Co. KG soll zukünftig ihren Sitz im Ausland haben können. Sollten diese Expertenvorschläge umgesetzt werden, wäre auch Freiberuflern der Weg in eine steuertransparente Rechtsform ohne persönliche Haftung der Gesellschafter möglich.
Unsere Einschätzung
Legen Sie bei Änderungsprozessen Ihres Unternehmens Ihr Augenmerk unbedingt auch auf die steuerliche Struktur und die Rechtsform. Werden die vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt, können Sie einfacher von einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft wechseln und mit ihr umgehen. Insbesondere die Möglichkeit eine GmbH und Co. KG nach deutschem Recht, aber mit Sitz im Ausland zu gründen, kann zu interessanten Gestaltungsmöglichkeiten führen. Noch ist nicht klar, in welchem zeitlichen Rahmen diese Regelungen umgesetzt werden. Wir werden Sie über die Entwicklung hier weiter auf dem Laufenden halten.