26. März 2020

Bund errichtet Rettungsschirm für Großunternehmen

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Die Bundesregierung hat die Details zur Errichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) veröffentlicht. Der Bund errichtet einen Rettungsschirm für Großunternehmen. Der Fonds hat einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro. Darüber hinaus werden zusätzliche Kreditermächtigungen über 100 Milliarden Euro zur Kapitalstärkung von Unternehmen und weitere 100 Milliarden Euro zur Refinanzierung der KFW Sonderprogramme enthalten sein.

Ziel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist der Erhalt von Liquidität für Unternehmen, die vor der Corona-Krise gesund und wettbewerbsfähig waren. Dieser Beschluss dient auch der Finanzierung der KfW-Unternehmerkredite für Großunternehmen. Dazu wird der Bund die erforderlichen Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen.

Für welche Unternehmen ist der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) relevant?

Das Programm richtet sich an Unternehmen, die mindestens zwei dieser drei Kriterien erfüllen:

  1. Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro
  2. mehr als 50 Millionen Euro Umsatzerlöse
  3. mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Welchen Vorteil hat der WSF?

Das Programm gewährt den Hausbanken auf Wunsch eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80 Prozent. Das sollte die Kreditvergabe schnell und unbürokratisch ermöglichen.

Bis zu welcher Summe reicht der Kreditrahmen?

Der Kreditrahmen beträgt maximal 1 Milliarde Euro pro Unternehmensgruppe und wird zudem durch drei Parameter geregelt.

  1. 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019
  2. das Doppelte der Lohnkosten 2019
  3. den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 12 Monate

Welche unternehmerischen Maßnahmen sind förderfähig?

Förderfähige Maßnahmen sind Investitionen, Warenlager und Betriebsmittel. Ebenso ist der Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen, zum Beispiel durch eine Firmen-Übernahme oder eine wirtschaftliche Beteiligung förderfähig.

Gibt es Ausnahmen für kleinere Unternehmen?

Kleinere Unternehmen können im Einzelfall in das Programm aufgenommen werden, sofern sie für die kritische Infrastruktur wichtig sind.

Unsere Einschätzung

Wir raten allen Großunternehmen, die von der Krise betroffen sind, zu einer Prüfung, ob und in welcher Höhe sie einen Zugang zu den KfW Mitteln haben. Dabei unterstützt Sie unser Expertenteam gerne.

Johannes Dähnert

CSO, CCO, CHRO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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