Was ist das Steuerstrafrecht
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16. März 2023

Was ist das Steuerstrafrecht?

Kategorien: Allgemein

Inhaltsverzeichnis

Die steuerliche und strafrechtliche Beratung hat in den vergangenen Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Die Finanzbehörden reagieren immer sensibler, wenn Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden. Welche Taten von den Finanzbehörden verfolgt werden und wie Sie im Falle einer entdeckten oder noch nicht entdeckten Steuerhinterziehung verfahren sollten, erfahren Sie hier. 

Klimaverschärfung bei den Finanzbehörden

Die Bedeutung des Strafrechts für das Steuerrecht ist in den vergangenen Jahren zunehmend in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Dies ist in erster Linie auf prominente Betroffene wie Uli Hoeneß oder jüngst Alfons Schuhbeck zurückzuführen. 

Die Finanzbehörden reagieren zunehmend sensibler, wenn sie beispielsweise im Rahmen einer Außenprüfung den Eindruck gewinnen, dass Steuern vorsätzlich oder leichtfertig verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt worden sein könnten. Hintergrund ist zum einen die seit Jahren steigende mediale Aufmerksamkeit, die durch mediale Themen wie Steuer-CDs, Panama-Papers oder Cum-Ex gefördert wird. 

Zum anderen sind die Finanzbeamten, insbesondere die Betriebsprüfer, angehalten, auffällige Fälle den Strafsachenstellen zur weiteren Prüfung mitzuteilen. Kommt ein Betriebsprüfer dieser Mitteilungspflicht nicht nach, macht er sich unter Umständen selbst wegen Strafvereitelung im Amt strafbar. In der Praxis wird daher seit Längerem von einer Klimaverschärfung gesprochen.

Wann liegt eine Steuerhinterziehung vor?

Die Steuerhinterziehung ist die Mutter aller Steuerstraftaten. Die Voraussetzungen für eine Steuerhinterziehung können schnell erfüllt sein. Wegen Steuerhinterziehung macht sich strafbar, wer vorsätzlich:

  • den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
  • die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt,
  • pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt, 

und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt. Die Strafen reichen bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. 

Der Vorsatz wird bereits angenommen, wenn Fehler bzw. Unsicherheiten in der Steuererklärung billigend in Kauf genommen werden; das ist zum Beispiel der Fall, wenn (vermehrt) Angaben ins Blaue hinein in der Steuererklärung gemacht werden.

Wie lange kann eine Steuerhinterziehung verfolgt werden?

Im Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber die strafrechtliche Verfolgungsverjährung für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung (ab EUR 50.000 Verkürzungsbetrag) von zehn auf 15 Jahre verlängert. Das bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden 15 Jahre Zeit haben, einen bisher unentdeckten besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung aufzudecken.

Sind solche Fälle aufgedeckt, haben die Strafverfolgungsbehörden 37 Jahre und 6 Monate Zeit, um ein erstes Gerichtsurteil gegen den Täter zu erwirken. Durch die Verlängerung der Verjährungsfristen soll vordergründig in den sogenannten Cum/Ex-Verfahren sichergestellt werden, dass eine Verfolgung und Verurteilung der noch nicht verjährten Straftaten weiterhin möglich ist.

Diese Schwelle für die Annahme eines besonders schweren Falles der Steuerhinterziehung liegt bei 50.000 Euro und wird im gewerblichen oder unternehmerischen Bereich schnell überschritten. Das gilt insbesondere bei der Umsatzsteuer. Gleiches gilt im Übrigen auch im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Privatpersonen.

Was ist zu tun, wenn Fehler unterlaufen sind?

Stellt der Steuerpflichtige oder das Unternehmen nachträglich fest, dass Steuern nicht in der richtigen Höhe erklärt oder angemeldet wurden, sollte eine Berichtigung vorgenommen werden. Bei der Offenlegung und Berichtigung ist eine sorgfältige Aufarbeitung sowie die richtige und vollständige Darstellung des Sachverhalts gegenüber den Finanzbehörden mehr als nur eine Selbstverständlichkeit.

Unsere Einschätzung

In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine sorgfältige Vorbereitung und Begleitung eines Nacherklärungsverfahrens unerlässlich ist und auch von der Finanzverwaltung vorausgesetzt wird. Eine erfolgreiche Nacherklärung und Berichtigung ist für alle Beteiligten ein Gewinn.  Der Fiskus erhält durch die korrekte Veranlagung Steuern zurück und die Finanzbehörden werden durch die Aufarbeitung entlastet. Die Steuerpflichtigen vermeiden Reputationsschäden und vor allem strafrechtliche Risiken.  

Wir beraten und unterstützen Sie gerne in solchen Fällen. Wir übernehmen die Zusammenarbeit und Kontaktaufnahme mit den Finanzbehörden und helfen bei der Aufarbeitung und rechtlichen Würdigung des zugrunde liegenden Sachverhalts.

Sprechen Sie uns in jedem Verfahrensstadium an, wir beraten und unterstützen Sie gerne!

Christian Kappelmann

Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation)

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