Pflanzenschutzmittelkartell: Schadenersatz für Landwirt:innen
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14. März 2023

Pflanzenschutzmittelkartell: Schadenersatz für Landwirt:innen

Kategorien: Allgemein

2020 hat das Bundeskartellamt eine Preisabsprache für Pflanzenschutzmittel bei neun Agrar-Großhändlern festgestellt. Das Bundeskartellamt verhängte daraufhin 157 Millionen Euro an Bußgeldern. Wie Sie als Landwirt:in einen Schadenersatzanspruch geltend machen können und anstehende Fragen zur steuerlichen Behandlung klären, erfahren Sie von Thomas Budzynski.

Wer hat einen Schadenersatzanspruch im Pflanzenschutzmittelkartell-Fall?

Alle Kartellanten haben den Verstoß, der von 1998 bis März 2015 andauerte, inzwischen eingestanden. Es ist anzunehmen, dass bei vielen Landwirt:innen ein erheblicher Schaden durch diese Absprache zustande gekommen ist. Eventuell geschädigt sind Sie, sofern Sie Pflanzenschutzmittel in der Zeit direkt vom Großhändler oder aber indirekt über den Landhandel bezogen haben. 

Wie hoch ist der Schadenersatz für Landwirt:innen durch das Pflanzenschutzmittelkartell?

Die genaue Höhe des Schadensersatzes bestimmt sich in solchen Verfahren anhand der Rechnungen über Pflanzenschutzmittel (oder vergleichbare Dokumente) aus dem betroffenen Zeitraum. Aus den Produktrechnungen werden insbesondere folgende Daten erhoben: Produkt, Menge/Gebinde, Preis, Verkäufer:in und Zeitpunkt.  

Diese Daten werden dann von Gutachter:innen (den sog. Wettbewerbsökonom:innen) bewertet und die Effekte des Kartells auf die Preise bestimmt. In anderen langlaufenden Preiskartellen wurden Überhöhungen (und damit Rückzahlungen) von 10 bis 20 Prozent (und mehr) der gezahlten Kaufpreise festgestellt.

Dazu kommen erhebliche Zinsen, die im Durchschnitt noch einmal ca. 50 Prozent des eigentlichen Schadenersatzbetrags ausmachen können. Hintergrund ist, dass Schadenersatzansprüche nach deutschem Recht vom Verursacher bzw. von der Verursacherin des Schadens zu verzinsen sind und der Verstoß teilweise schon sehr lange zurückliegt (Beginn des Kartells war 1998).

Wie müssen geschädigte Landwirt:innen nun vorgehen?

Ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen das Pflanzenschutzmittelkartell ist die Sammelklage. Sammelklagen für Kartellverstöße sind in den USA seit vielen Jahren üblich, damit geschädigte Unternehmen Schadensersatz erhalten können. In den vergangenen Jahren hat auch die EU die Rechte von durch Kartelle geschädigten Unternehmen erheblich gestärkt. Damit besteht nun eine Grundlage dafür, dass auch in der EU Sammelklagen vermehrt angeboten werden. Der große Vorteil solcher Sammelklagen besteht darin, dass die sehr hohen Kosten der Verfahren (regelmäßig siebenstellige Beträge für hoch spezialisierte Anwält:innen und Wettbewerbsökonom:innen) nicht von den Geschädigten, sondern von dem Sammelklage-Unternehmen übernommen werden. Dadurch erhalten gerade kleine und mittlere Betriebe die Chance auf Schadensersatz. 

Unsere Einschätzung

Haben Sie als Landwirt:in Pflanzenschutzmittel zwischen 1998 bis März 2015 von Großhändlern oder aus dem Landhandel bezogen? Dann sollten Sie sich in jedem Fall mit der Frage auseinandersetzen, ob Sie Schadensersatzansprüche wegen des Kartells geltend machen wollen.

Für Landwirt:innen, die – angesichts der sehr hohen Kosten – nicht mit einem eigenen Anwalt bzw. einer eigenen Anwältin einen eigenen Prozess führen wollen, kommen Sammelklage-Initiativen wie die von unilegion in Betracht. Hierbei geht es neben erheblichen Schadenersatzbeträgen auch darum, ein durch das Kartell erzeugtes, nicht rechtmäßiges, Ungleichgewicht wieder auszugleichen.

Haben Sie außerdem Fragen zur steuerlichen Behandlung des Schadensersatzes, sprechen Sie uns gern an! 

Über unilegion

unilegion ist ein deutsches Sammelklage-Unternehmen mit Sitz in München und als Rechtsdienstleister registriert. Die hierfür nötige Lizenz setzt die Erfüllung regulatorischer Vorgaben voraus (wie Sachkunde, Umgang mit Fremdgeldern, Versicherungen) und führt zu einer Überwachung durch deutsche Aufsichtsbehörden. Dies unterscheidet unilegion von einigen anderen (ausländischen) Anbieter:innen, die ebenfalls Sammelklagen in Deutschland organisieren.

unilegion und die Initiative „Bauernbündnis Pflanzenschutz“ im Kampf gegen das Pflanzenschutzmittelkartell

unilegion hat wegen des Pflanzenschutzmittelkartells die Sammelklage-Initiative „Bauernbündnis Pflanzenschutz“ gegründet. Zielsetzung ist, außergerichtlich oder – erforderlichenfalls – gerichtlich eine Schadenersatzzahlung von den Kartellanten zu erreichen, die dann (abzüglich Kostenerstattung/Kommission) an die teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirte ausgeschüttet wird.

Die Teilnahme der Landwirt:innen an der Sammelklage erfolgt dadurch, dass sie ihre Schadenersatzansprüche gegen die Kartellanten an die hierfür gegründete Klagegesellschaft übertragen, die dann als Klägerin alle Ansprüche gebündelt gegenüber den Kartellanten geltend macht. Dadurch werden Sie nicht selbst Partei vor Gericht und sind vor allen etwaigen Kostenfolgen (für Anwält:innen, Gerichtskosten, die Kosten der Gegenseite im Unterliegensfall) geschützt. 

Jedenfalls bis Ende März 2023 können Sie sich der Initiative von unilegion anschließen. D.h. eine Entscheidung sollte möglichst zeitnah getroffen werden.

Interessierte können sich auf www.unilegion-pflanzenschutz.de/ registrieren. Die Teilnahme an der Initiative wird erst mit Vertragsunterschrift verbindlich und ist ohne Kostenrisiko. 

Sie haben weitere Fragen zur Sammelklage von unilegion?

Katharina Fröhlich, Geschäftsführerin von unilegion

Katharina Fröhlich, Geschäftsführerin von unilegion und ihr Team freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme: service@unilegion.eu

Thomas Budzynski

CEO, CFO, Partner, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

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