"Bewertungsmonitoring: Warum eine laufende Unternehmensbewertung sinnvoll sein kann"
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13. März 2023

Bewertungsmonitoring: Warum eine laufende Unternehmensbewertung sinnvoll sein kann

Für eine geplante oder durch Erbschaft oder Schenkung bereits erfolgte Unternehmensnachfolge benötigen Sie zwingend eine Unternehmensbewertung. Nur so können erbschaft- und schenkungsteuerliche Befreiungen geprüft oder eine unausweichliche Steuerbelastung richtig eingeschätzt werden. Unternehmensbewertungen werden aber auch über die eigentliche Unternehmensnachfolge hinaus benötigt. Zum Beispiel dann, wenn Unternehmen verkauft oder umstrukturiert werden sollen. Hier finden Sie einen orientierenden Überblick der gängigen Verfahren zur Unternehmenswertermittlung.

Welche Verfahren zur Unternehmensbewertung gibt es?

In der Praxis werden Unternehmenswerte oft anhand von Multiplikatoren ermittelt. Diese sind meist branchenspezifisch und berücksichtigen individuelle Merkmale des konkreten Bewertungsobjekts, indem die Bezugsgrößen wie Umsatz, EBITDA, EBIT bereinigt werden. Für steuerliche Zwecke oder zur Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts sind diese Verfahren nicht geeignet. Sie dienen dann allenfalls zum Verplausibilisieren eines gutachterlich ermittelten Wertes. 

Das vereinfachte Ertragswertverfahren

Für steuerliche Zwecke wird das vereinfachte Ertragswertfahren angewendet, das im Bewertungsgesetz definiert ist. Grundsätzlich wird damit die Ertragskraft der Vergangenheit betrachtet. Herangezogen werden in der Regel die letzten drei vollendeten Wirtschaftsjahre vor der Übertragung. Ausgangspunkt der Durchschnittsgewinne ist der steuerliche Gewinn. Er wird nach den Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelt.

Anschließend wird der Gewinn durch spezielle Hinzurechnungen und Kürzungen so angepasst, dass außergewöhnliche Gewinnsteigerungen oder -minderungen ausgeglichen werden. Denn das Bewertungsgesetz strebt an, den regulären Unternehmenswert zu ermitteln. Dabei versucht es, Einmaleffekte durch diese Hinzurechnungen und Kürzungen auszugrenzen.

Der IDW Standard S1 

Der IDW Standard S1 – Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen legt vor dem Hintergrund der in Theorie, Praxis und Rechtsprechung entwickelten Standpunkte die Grundsätze dar, nach denen Wirtschaftsprüfer:innen Unternehmen bewerten. 

Nach dem IDW S 1 ergibt sich der Unternehmenswert grundsätzlich aus den finanziellen Überschüssen, die bei Fortführung des Unternehmens und Veräußerung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens erwirtschaftet werden. Anders ausgedrückt wird der Wert eines Unternehmens unter der Voraussetzung ausschließlich finanzieller Ziele durch den Barwert der mit dem Eigentum an dem Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner:innen bestimmt. Konkret: Nettoeinnahmen als Saldo von Ausschüttungen oder Entnahmen, Kapitalrückzahlungen und Einlagen. Zur Ermittlung des Barwerts wird ein Kapitalisierungszinssatz verwendet, der die Rendite aus einer zur Investition in das zu bewertende Unternehmen adäquaten Alternativanlage repräsentiert. Demnach wird der Wert des Unternehmens allein aus seiner Ertragskraft abgeleitet. Konkret: Aus seiner Eigenschaft, finanzielle Überschüsse für die Unternehmenseigner:innen zu erwirtschaften. Man kann auch von einem Zukunftserfolgswert sprechen.

Was ist das Discounted Cash Flow-Verfahren?

Im Discounted Cash Flow-Verfahren wird der Unternehmenswert durch Diskontierung von Cash Flows bestimmt. Die Cash Flows sind erwartete Zahlungen an die Kapitalgeber:innen. Sie werden anhand einer Unternehmensplanung ermittelt, die detailliert für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren erfolgt. Das letzte Detailplanungsjahr wird danach als ewige Rente zugrunde gelegt. Das gilt natürlich nicht, wenn das Unternehmen nur noch eine begrenzte Fortführungsdauer hat, beispielsweise aufgrund gesetzlicher Restriktionen wie das Auslaufen von Betriebsgenehmigungen.

Das Substanzwertverfahren

Der Substanzwert ist eine Bewertungsuntergrenze. Für steuerliche Zwecke wird in einer notwendigen Parallelberechnung zum vereinfachten Ertragswertverfahren der Substanzwert ermittelt. Die Berechnung ist mit einem einfachen Satz beschrieben: 

Summe der gemeinen Werte der bilanziellen Aktivseite 

minus

Schulden (bilanzielle Passivseite ohne Eigenkapital)
=

Substanzwert.

Im Rahmen der Bewertung nach IDW S1 wird der Substanzwert zwar ebenfalls ermittelt, er spielt in der Regel jedoch keine Rolle, da die Barwerte der erwarteten Cash Flows den Substanzwert meist überschreiten.

Praktische Herausforderungen und Perspektiven für die Unternehmensbewertung

Das vereinfachte Ertragswertverfahren stellt auf die Vergangenheit ab und nimmt Anpassungen vor, damit auf dieser Basis ein Unternehmenswert ermittelt werden kann.

Die Discounted Cash Flow-Verfahren nach IDW S1 setzen auf einer individuellen Unternehmensplanung auf und werden anhand von Vergangenheitswerten verplausibilisiert. Sie spielen bei der Ermittlung des Unternehmenswertes eine untergeordnetere Rolle. Der IDW Standard 1 zieht den Kapitalmarkt in die Bewertung mit ein, indem die aus der unternehmensindividuellen Planung ermittelten Cash Flows mit einem risikoadjustierten Zins diskontiert werden.

Während vergangenheitsorientierte Informationen in der Regel im Unternehmen vorliegen, muss eine unternehmensindividuelle, integrierte Planung zur Bestimmung zukünftiger Cash Flows erst aufgebaut werden. Die Anforderungen an diese Planungen sind hoch. Sie zu erfüllen ist aufwendig. Es muss eine Peer-Group bestimmt werden. In der Regel sind das  börsennotierte Unternehmen in vergleichbaren Branchenumfeldern mit vergleichbarem Risikoprofil. Auch das ist aufwendig.

Unsere Einschätzung: Laufendes Monitoring des Unternehmenswerts

Der Vorteil eines laufenden Monitorings liegt darin, dass es nicht nur für die Unternehmensbewertung selbst genutzt werden kann. Mit einer integrierten Planung analysieren Sie das eigene Unternehmen und können auch Ihr Geschäftsfeld überprüfen. 

Auf Basis der Daten können Sie zudem eine Unternehmensbewertung für unterschiedliche Szenarien vornehmen lassen. Sie benötigt etwas Zeit, darum empfehlen wir immer einen langfristigen Vorlauf. Ein Bewertungsmodell zum laufenden Monitoring ist sinnvoll, das lehrt unsere Erfahrung.  Wenn Sie Fragen zum Unternehmensmonitoring haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir beraten Sie.

Akram Juja

Associate Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Master of Science, Leiter Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Thilo Marenbach

Partner, Vorstand, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sustainability Auditor

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