Mitarbeiter:innenbeteiligung durch Zero-Shares in Start-Ups
© NDABCREATIVITY / Adobe Stock

6. Februar 2023

Mitarbeiter:innenbeteiligung durch Zero-Shares in Start-Ups

Zero-Shares, Hurdle-Shares, NLP- oder Growth-Shares: Die Bezeichnung für Anteile an einer GmbH mit einer negativen Liquiditätspräferenz sind vielfältig. Die Herausgabe von Zero-Shares ist eine Alternative zu Mitarbeiteroptionsprogrammen (ESOP/VSOP) zur Incentivierung von Mitarbeiter:innen und erfreut sich bei Start-Ups immer größerer Beliebtheit. Im Gegensatz zu den Gestaltungen mit ESOP- oder VSOP Programmen gewähren Zero-Shares Mitarbeiter:innen unmittelbar echte Anteile am Unternehmen. Die Herausgabe solcher Anteile sollten Sie im Vorfeld sorgfältig prüfen, ansonsten drohen ungewollte steuerliche Folgen. Sie erfahren hier, was es zu beachten gibt.

Was sind Zero-Shares oder Hurdle-Shares?

Durch großen Konkurrenzkampf sind Start-Ups auf eine attraktive Vergütung in ihren Schlüsselpositionen angewiesen. Bei vielen Start-Ups kommen daher verschiedenste Mitarbeiter:innenbeteiligungsprogramme zum Einsatz. Über sogenannte Employee Stock Ownership Plans (ESOP) oder Virtual Stock Option Plans (VSOP) werden Mitarbeiter:innen am Unternehmenserfolg beteiligt. Echte Geschäftsanteile und Mitbestimmungsrechte vermitteln diese jedoch nicht.

Die Vorteile einer unmittelbaren Beteiligung bringt Hurdle-Shares immer stärker in den Fokus von jungen Unternehmen. Bei dieser Art von Kapitalgesellschaftsanteilen handelt es sich um „echte“ Anteile, die meist im Rahmen einer Kapitalerhöhung oder aus einem bestehenden Pool von eigenen Anteilen des Unternehmens an Schlüsselmitarbeiter:innen ausgegeben werden. Diese Zero- oder Hurdle-Shares unterliegen einer sogenannten negativen Liquidationspräferenz.

Was ist eine negative Liquidationspräferenz?

Die Liquidationspräferenz regelt grundsätzlich die Verteilung der Erlöse im Exit-Fall für die betroffenen Geschäftsanteile. Passender wäre daher eigentlich die Bezeichnung Erlöspräferenz. Mit einer positiven Liquidationspräferenz beabsichtigen Investoren das hohe Risiko ihrer Investition abzusichern, indem sie sich bei einem Exit einen Vorzugsbetrag sichern.

Bei einer negativen Liquidationspräferenz nehmen die Anteile hingegen erst nachrangig ab einer festgelegten Hürde („Hurdle“) am Veräußerungsergebnis teil. Dadurch wird erreicht, dass die Altgesellschafter im Fall bei zukünftigen Exit-Erlösen oder Liquidationserlösen und je nach Ausgestaltung auch bei Gewinnausschüttungen vorab den Anteil am Unternehmenswert erhalten, den das Unternehmen zum Zeitpunkt der Ausgabe der NLP-Anteile an die Mitarbeiter:innen hatte. Die Mitarbeiter:innen profitieren damit ausschließlich von zukünftigen Wertsteigerungen des Unternehmens.

Wie werden Hurdle-Shares lohnsteuerlich beurteilt?

Würden reguläre Anteile an der Gesellschaft zum Nominalwert ausgegeben, läge steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. In der Differenz zwischen Ausgabepreis und Verkehrswert der Anteile wäre ein geldwerter Vorteil gegeben. Durch die negative Liquidationspräferenz sollten die Anteile jedoch in ihrem Wert gemindert sein und ein Dry-Income bei Mitarbeiter:innen verhindert werden können.

Im Zeitpunkt der Übertragung sollten die NLP-Anteile keinen wirtschaftlichen Wert haben, da dem eigentlichen Verkehrswert eine den Anteilen innewohnende Schuld in gleicher Höhe gegenübersteht. Erst mit weiteren Steigerungen des Unternehmenswerts partizipieren die Mitarbeiter:innen durch ihre Anteile am Erfolg des Unternehmens.

Wie wird der Unternehmenswert ermittelt?

Wesentlichen Einfluss auf den Wert der NLP-Anteile hat natürlich der Wert des Unternehmens zum Zeitpunkt der Ausgabe der Anteile.  Dieser sollte objektiviert durch ein Bewertungsgutachten nach einem anerkannten Bewertungsstandard, zum Beispiel IDW S1 ermittelt werden. Zwar liegen aus abgeschlossenen Beteiligungsrunden häufig schon Bewertungen für Start-ups vor. Die hier ermittelten Unternehmenswerte ergeben sich aber meist aus dem aktuellen Finanzbedarf für die Erreichung der nächsten Meilensteine. Sie bilden also die Chancen, aber nicht die Risiken ab.

Nach IDW S1 wird ausgehend von der Unternehmensplanung ein integriertes Bewertungsmodell zur Ermittlung der zukünftigen Zahlungsüberschüsse entwickelt. Diese werden mit einem risikoadjustierten Diskontierungsfaktor in einen Barwert, den Unternehmenswert, überführt.

Unsere Einschätzung

Hurdle-Shares stellen eine attraktive Gestaltungsalternative zur Mitarbeiter:innenbeteiligung dar. Negative Liquidationspräferenzen können sich außerdem für steueroptimierte Anteilsübertragungen oder -schenkungen eignen. Hurdle- oder Zero-Shares erweitern damit die vorhandenen Optionen in der Unternehmensgestaltung.

Gerne unterstützen unsere ECOVIS NRW-Expert:innen Sie dabei, das geeignete Mitarbeiter:innenbeteiligungsmodell für Ihr Unternehmen zu finden. Dabei beachten wir alle steuer- und arbeitsrechtlichen Aspekte.

Haben Sie Fragen? Dann sprechen Sie unser Team gerne jederzeit an.

Tim Weyers

Prokurist, Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation)

Thilo Marenbach

Partner, Vorstand, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sustainability Auditor

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Streik: Warum das Tarifeinheitsgesetz bei der Bahn nicht gilt 

    Die Lokführergewerkschaft GDL legte im Tarifstreit mit der Bahn mit zahlreichen Streiks immer wieder Teile des öffentlichen Verkehrs lahm. Das Streikrecht polarisiert momentan stärker denn je. Eine etwas weiter gehende Sachfrage ist, warum die GDL überhaupt die Bahn bestreiken darf. [...]

    Marcus Büscher

    20. Mrz 2024

  • Die Liquidation von Kapitalgesellschaften, GmbH, AG oder UG, hat steuerliche Folgen. Sie ergeben sich einmal bei der Gesellschaft selbst, aber auch bei den Anteilseignern. Im vierten Teil der Serie zur Liquidation von Kapitalgesellschaften finden Sie die Grundlagen der Liquidationsbesteuerung in [...]

    Lars Rinkewitz

    09. Nov 2022

  • Aktueller Stand bei den Schlussabrechnungen der Coronahilfen

    Die IHK für München und Oberbayern hat ein Factsheet zu den Schlussabrechnungen der Coronahilfen herausgegeben. Darin finden sich auch Hinweise und Verlautbarungen, die bundesweit relevant sind. Auch die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt hat sich zum Thema geäußert. Den aktuellen Stand der Debatte [...]

    Lars Rinkewitz

    22. Jun 2023