Die Frist zur Grundsteuererklärung ist ausgelaufen – was nun?
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2. Februar 2023

Die Frist zur Grundsteuererklärung ist ausgelaufen – was nun?

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Am 31.01.2023 ist die Frist zur Einreichung der Erklärung zur Grundsteuer offiziell abgelaufen. Aber wie geht es jetzt weiter für die Immobilieneigentümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen kompakt zusammengefasst.

Wie ist der aktuelle Stand bei den Grundsteuererklärungen?

Nach Ablauf der Frist sind noch rund 30 Prozent aller erforderlichen Erklärungen nicht bei den zuständigen Finanzämtern eingegangen. Bisher gewährt nur Bayern eine allgemeine Fristverlängerung über den Januar hinaus. Nur für Liegenschaften in Bayern gilt eine neue Frist bis Ende April. Die Übermittlung der Erklärung erfolgt dabei elektronisch an das Finanzamt. Davon abweichende Regelungen kann es je nach Bundesland für ebenfalls erklärungspflichtige Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe geben.

Für alle Liegenschaften außerhalb Bayerns ist es jetzt offiziell zu spät. Die Finanzverwaltung wird voraussichtlich zuerst aber keine Sanktionen aussprechen. Verschiedene Medien berichten, dass die säumigen Eigentümer zunächst schriftlich erinnert und zur Erklärungsabgabe aufgefordert werden.
Wichtig: Dies ist nicht mit einer Fristverlängerung gleichzusetzen und für die Finanzverwaltung auch keine Voraussetzung zur Festsetzung von Verspätungszuschlägen.

Die Finanzverwaltung behält sich zudem die Schätzung der fehlenden Grundsteuerwerte vor, sollten die übrigen rund 10 Millionen fehlenden Erklärungen nicht zeitnah eingehen. 

Unsere Einschätzung

Eine Schätzung der Grundsteuerwerte führt in der Praxis zu höheren als den tatsächlichen Werten. Das sollte dringend vermieden werden. Allen Eigentümer:innen, die bisher untätig geblieben sind, empfehlen wir die rasche Bearbeitung. An der Grundsteuererklärung führt kein Weg vorbei. Nur so können Erinnerungsschreiben, Schätzungen, Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder vermieden werden. Wie gewohnt unterstützen wir Sie auch über den Januar hinaus beim Erledigen einer unliebsamen steuerlichen Verpflichtung als Immobilieneigentümer. Sprechen Sie uns gerne an!

Peter Kollenbroich

Partner, Steuerberater, Fachberater für Immobilienbesteuerung, LL.M.

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