" Steigt die Notwendigkeit für Abschreibungen von Geschäfts- oder Firmenwerten?"
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25. Januar 2023

Steigt die Notwendigkeit für Abschreibungen von Geschäfts- oder Firmenwerten?

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Geschäfts- oder Firmenwerte entstehen in Konzernabschlüssen sowohl nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) als auch nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS). Einige Stimmen sehen in den Abschlüssen der DAX-Konzerne ein größeres finanzielles Risiko. Warum das so ist und welche Auswirkungen das für Sie und Ihr Unternehmen hat, erfahren Sie hier.

Wie entsteht der Geschäfts- oder Firmenwert in der Bilanz?

Beim Erwerb eines Unternehmens überschreitet der Kaufpreis regelmäßig die Buchwerte des Eigenkapitals. Im Rahmen der Kaufpreisallokation werden zunächst die stillen Reserven, für die der Aufpreis gezahlt worden ist, auf die jeweiligen Vermögensgegenstände aufgeteilt. Gleiches gilt für übernommene stille Lasten. Ein nach der Allokation verbleibender positiver Betrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert in der Bilanz ausgewiesen.

Wie erfolgt eine Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte?

Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird nach IFRS nur außerplanmäßig abgeschrieben, während dieser handelsrechtlich neben einer außerplanmäßigen Abschreibung auch einer planmäßigen Abschreibung unterliegt. Nach dem International Accounting Standard 36  (IAS 36) muss ein Geschäfts- oder Firmenwert unabhängig von Anhaltspunkten jährlich auf Wertminderung überprüft werden.

Dies nennt sich auch Impairmenttest. Dabei wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag verglichen. In diesem Zusammenhang ist regelmäßig eine Ermittlung nach dem Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) oder dem Ertragswertverfahren notwendig. Im HGB erfolgt eine planmäßige Abschreibung entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Sofern die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann, erfolgt die Abschreibung über eine Dauer von zehn Jahren. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung muss zwingend eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden. Eine spätere Zuschreibung ist im HGB ausgeschlossen. 

Diese Ursachen können für eine Wertberichtigung für Geschäfts- oder Firmenwerte sorgen

Die Werthaltigkeit eines Geschäfts- oder Firmenwertes stützt sich in erster Linie auf die zukünftige Entwicklung der geschäftlichen Aktivität des erworbenen Unternehmens. Seit der Finanzkrise 2008/2009 war gesamtwirtschaftlich ein starkes Wachstum zu verzeichnen. Daraufhin haben Unternehmen weltweit gute Finanzkennzahlen gemeldet. Diese gute wirtschaftliche Entwicklung wurde durch weltweit historisch niedrige Zinsen unterstützt. In dieser Gemengelage stiegen die Unternehmensbewertungen deutlich. Dem folgend sind die Kaufpreise für Unternehmenserwerbe gestiegen. Die hohen Kaufpreise wiederum haben insbesondere in den Konzernabschlüssen nach IFRS zu gestiegenen Geschäfts- oder Firmenwerten geführt. In handelsrechtlichen Konzernabschlüssen wirkt diesem Effekt die planmäßige Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer entgegen.

Mit der sich nunmehr eintrübenden wirtschaftlichen Entwicklung erhöht sich die Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich die zukünftige Ertragslage der Unternehmen anders darstellen wird als in der Vergangenheit angenommen. Auch durch die aktuelle Zinsentwicklung dürfte sich die Ertragslage in den nächsten Jahren potentiell schwächer darstellen. Dies führt dazu, dass der Wert, der mit dem Buchwert zu vergleichen ist, tendenziell sinken wird und dadurch eher zu einer außerplanmäßigen Abschreibung führen kann. Verstärkend wirkt die Zinsentwicklung auch im Rahmen der Diskontierung des zukünftigen Cash-Flows bzw. der zukünftigen Erträge. Während ein geringer Zinssatz zu einem höheren Ertragswert führt, führt vice versa ein höherer Zinssatz zu einem geringeren Ertragswert. In Summe wirken somit zwei gleichgerichtete Effekte auf eine geringere Bewertung des erworbenen Unternehmens ein. Dadurch steigt die Notwendigkeit für eine außerplanmäßige Abschreibung auf die bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte. 

Unsere Einschätzung

Für Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, dürfte der Bedarf einer Wertberichtigung auf Geschäfts- oder Firmenwerte höher sein als bei einer Bilanzierung nach HGB, da diese nicht planmäßig abgeschrieben werden. Ob eine Wertberichtigung notwendig ist, unterliegt einem gewissen Ermessensspielraum. Wir empfehlen eine gute Dokumentation, damit Sie eine solide Entscheidungsgrundlage haben. Wenn Sie Unterstützung benötigen, dann sprechen Sie uns gerne an.

Kay Hüneke

Partner, Wirtschaftsprüfer, M.Sc.

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