27. Dezember 2022

Die wichtigsten Entwicklungen 2022 aus Sicht der Steuerberater:innen

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Nachdem Steuerberater:innen in den vergangenen drei Jahren mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie beschäftigt waren – und noch immer sind – kamen im Frühjahr die wirtschaftlichen Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine mit massiv steigenden Preisen und einer fast schon ausufernden Inflation hinzu. Die Politik bemüht sich seither um Entlastungen – und wir sind für Sie dabei, diese Hilfen umzusetzen. Ganz konkret beim Steuerentlastungsgesetz, bei der Inflationsausgleichsprämie, bei der Energiepreispauschale sowie dem Inflationsausgleichsgesetz. Weitere wichtige Themen des Jahres 2022 waren die Grundsteuerreform sowie die Abrechnung von Überbrückungshilfen und Co.

Ukraine-Krieg: Steuerentlastungsgesetz, Inflationsausgleichsprämie, Energiepreispauschale (EPP) und Inflationsausgleichsgesetz

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine sind die Preise für Nahrungsmittel und besonders für Energie massiv gestiegen. Die Bundesregierung hat darauf unter anderem mit dem Steuerentlastungsgesetz, der Inflationsausgleichsprämie sowie der Energiepreispauschale (EPP) reagiert. In unseren Blogartikeln erfahren Sie unter anderem etwas zur rückwirkenden Erhöhung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, zur Inflationsausgleichsprämie für Gesellschafter-Geschäftsführer:innen, was Arbeitgeber:innen zur Energiepreispauschale (EPP) beachten müssen und wie die Inflationsausgleichsprämie funktioniert. Darüber hinaus wurde das Inflationsausgleichsgesetz zum Abbau der kalten Progression verabschiedet.

Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform sowie deren Fristverlängerung waren ebenfalls Themen, die uns seit Anfang des Jahres begleitet haben. Die Reform geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zurück, in der das Gericht urteilte, dass die geltenden Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen verfassungswidrig seien und deshalb geändert werden müssten. Lesen Sie hier noch einmal, was die Grundsteuerreform 2022 für Immobilienbesitzer:innen konkret bedeutet. Erlasse und Vordrucke für die erforderliche Neubewertung im Rahmen der Grundsteuerreform finden Sie in unserem Beitrag vom 14. Januar 2022. Sie sind Land- oder Forstwirt:in? Dann sollten Sie vielleicht noch einmal einen Blick in unseren Beitrag aus dem März zu den Auswirkungen auf beide Branchen werfen. Erfreulich war dann am Ende, dass die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärungen nicht am 31. Oktober 2022 endete, sondern bis zum 31. Januar 2023 verlängert worden ist.

Schlussabrechnung von Überbrückungshilfen und Co.

Schon lange vor dem Ukraine-Krieg war der Staat gezwungen, Bürgerinnen, Bürgern sowie Unternehmen im Land unter die Arme zu greifen. Denn die Auswirkungen der Corona-Pandemie waren (und sind) zu massiv, als dass sie Einzelne hätten stemmen können. Und so gab es unter anderem die Corona-Soforthilfe, die Überbrückungshilfen I bis IV, die November- und Dezemberhilfe sowie die Neustarthilfe, die Neustarthilfe Plus und die Neustarthilfe 2022. Nach der nicht immer einfachen Antragstellung geht es nun um Schlussrechnungen und das Zurückzahlen zu viel erhaltener Hilfen. Die Erstellung der Schlussabrechnungen ist und bleibt sehr komplex. Gut, dass hier auch eine Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2023 gewährt wurde. Wichtig zu wissen ist, dass ohne Einreichung einer Schlussabrechnung die gewährten Hilfen vollständig zurückgezahlt werden müssen. Warum es besonders wichtig ist, Ihren Umsatzrückgang wegen Corona richtig zu begründen, erfahren Sie hier

Unsere Einschätzung

Das Jahr 2022 war dadurch geprägt, dass es extrem viele Neuerungen und neue Themenfelder gab, die zu beachten waren. Die Bundesregierung hat versucht, Härten abzumildern und Möglichkeiten zu schaffen, durch die verschiedenen Krisen zu kommen.

Als Steuerberater:innen kämpfen wir zusammen mit unseren Mandant:innen auf allen Feldern, um der Aktualität stets “Herr zu werden”. Zu bedenken ist, dass die Steuerberater:innen zusätzlich zu ihrem Kerngeschäft alle neuen Themen bewältigen mussten; das alles quasi nebenbei. Das hat schon extreme Anstrengungen gekostet. Wir sind froh, dass aus diesem Grunde viele Fristverlängerungen gewährt wurden und auch noch werden. Denn wenn wir ehrlich sind, würde es sonst auch nicht funktionieren.

Wir sind aber trotz aller Widrigkeiten des alten Jahres 2022 auch im neuen Jahr 2023 wieder an der Seite unserer Mandant:innen und sind gespannt, was uns dann erwartet. Nun wünschen wir Ihnen einen möglichst entspannten Jahresausklang und einen guten Start ins neue Jahr.

Fragen? Dann kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu! 

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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