Closing the Sustainability-Gap – die Unternehmensberichterstattung nach der CSRD
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7. Dezember 2022

Closing the Sustainability-Gap – die Unternehmensberichterstattung nach der CSRD

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Die EU stellt die Weichen für eine deutliche Ausweitung der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD. In Deutschland werden durch die neuen Vorschriften insbesondere weite Teile des Mittelstands, aber auch Unternehmen der öffentlichen Hand zur Berichterstattung verpflichtet. Was das konkret bedeutet, erfahren Sie hier.

Hintergrund zu Nachhaltigkeitsberichterstattung und CSRD

Vertreter:innen des Europäischen Ministerrats und des Europäischen Parlaments haben bereits im Juni 2022  eine politische Einigung über die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) erzielt. Am 10. November 2022 wurde die CSRD durch das Europäische Parlament in erster Lesung angenommen. Knapp drei Wochen später, am 28. November 2022, erfolgte die endgültige Billigung durch den Europäischen Ministerrat.

Aktuelle Unternehmensberichterstattung im deutschen Mittelstand

In Deutschland ist die Unternehmensberichterstattung des Mittelstands im Wesentlichen durch das Handelsgesetzbuch geprägt. Internationale Standards wie IFRS oder US-GAAP haben in den Konzernstrukturen, in die viele Mittelständler:innen ebenfalls eingebunden sind, eine hohe Relevanz. Die hier gemeldeten Daten an Konzernobergesellschaften fließen aber in Konzernabschlüsse ein, die für lokale Stakeholder:innen mitunter nicht dieselbe Bedeutung haben wie der handelsrechtliche Einzel- oder Konzernabschluss. Sie wollen sich ja schließlich über das Unternehmen vor Ort informieren.

Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit finden Abschlussadressaten bislang nur bei großen kapitalmarktorientierten Gesellschaften. Grund ist, dass nur sie bislang zur Berichterstattung verpflichtet sind. Daneben haben sich aber zahlreiche Unternehmen in den letzten Jahren bereits freiwillig zur Nachhaltigkeitsberichterstattung entschlossen. Die Motivation ist hier klar durch die Stakeholder:innen getrieben. Der Markt erwartet in vielen Fällen eine Nachhaltigkeitsberichterstattung, auch von Unternehmen, die nicht kapitalmarktorientiert und groß sind. Man kann hier auch von faktischer Verpflichtung sprechen, der die Unternehmen nachkommen.

European Green Deal – Die Transformation der europäischen Wirtschaft im Blick

Ursula von der Leyen hat mit ihrem Amtsantritt als Präsidentin der Europäischen Kommission den European Green Deal ausgerufen. Der Wirtschaftsstandort Europa soll zur nachhaltigen Ökonomie transformiert werden. Ein wesentlicher Baustein in der Strategie zur Transformation ist das Thema „Sustainable Finance“. Finanzielle Ressourcen sollen in nachhaltige Verwendung gelenkt werden. Dies soll durch Transparenz in der Unternehmenskommunikation geschehen. In diesem Kontext wird nun die Unternehmensberichterstattung Schritt für Schritt im Inhalt, im Umfang und auch hinsichtlich des Anwenderkreises erweitert.

Closing the Sustainability-Gap – Was ändert sich mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD?

Ab dem 1. Januar 2025 sollen nämlich alle großen Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte berichten. Große Unternehmen im Sinne der CSRD sind solche, die mindestens zwei der nachfolgenden Schwellenwerte überschreiten:

•  im Jahresdurchschnitt mehr als 250 Beschäftigte,

•  Bilanzsumme über 20 Millionen Euro,

•  mehr als 40 Millionen Euro Umsatzerlöse.

Für die Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2026 werden auch kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) grundsätzlich zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.

Eine Befreiung von der Berichterstattung ist möglich, wenn im Lagebericht erklärt wird, weshalb diese Informationen nicht vorgelegt werden. Den negativen Imageschaden, der hiermit verbunden sein dürfte, wird jedoch kein Vorstand in Kauf nehmen wollen.

Nach derzeitigem Recht können die berichtspflichtigen Unternehmen die Angaben zur nichtfinanziellen Erklärung in einem separaten Bericht darstellen oder auch an verschiedenen Stellen im Lagebericht aufnehmen. Zukünftig werden Unternehmen zwingend in einem eigenen Abschnitt im Lagebericht berichten müssen. Dies dient der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit. Der Vorteil dieser Regelung ist beispielsweise, dass Adressat:innen wissen, an welcher Stelle sie nach den gewünschten Informationen suchen müssen.

Darüber hinaus werden diese Angaben zukünftig auch inhaltlich geprüft. Damit sollen Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit gewährleistet und Greenwashing vermieden werden.
In Deutschland betrifft die CSRD damit alle großen Kapitalgesellschaften und natürlich auch die Unternehmen, die qua Satzung oder Gesellschaftsvertrag wie große Kapitalgesellschaften berichten.

Was müssen Sie konkret rund um das Thema CSRD tun?

Alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, müssen sich auf die kommende Berichtspflicht vorbereiten. Die notwendigen Daten dazu müssen Sie in Ihrem Unternehmen ermitteln. Zusätzlich müssen Sie entsprechende Reporting-Linien etablieren. Die Berichtsinhalte müssen prüffähig und verlässlich sein.

Unsere Einschätzung

Die erstmalige Anwendung der CSRD wird eine große Herausforderung. Wir empfehlen Ihnen daher, möglichst früh mit der Implementierung entsprechender Prozesse in Ihrem Unternehmen zu beginnen. Dies gilt auch für Unternehmen, die (noch) nicht unmittelbar von der CSRD betroffen sind. Zum einen dürfte die Berichtspflicht in den nächsten Jahren weiter ausgeweitet werden, so dass auch mittelgroße Gesellschaften betroffen sind. Zum anderen betrifft Nachhaltigkeit nicht nur das eigene Unternehmen, sondern auch die vorgelagerten Lieferketten. Wer also berichtspflichtige Unternehmen zu seinen Kund:innen zählt, wird sich auf Fragen zur eigenen Nachhaltigkeit einstellen müssen.

Haben Sie Fragen rund um Nachhaltigkeitsberichterstattung und Berichterstattung nach CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)? Dann kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu!

Thilo Marenbach

Partner, Vorstand, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sustainability Auditor

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