1. Dezember 2022

Energiepreisbremsen: Was Sie jetzt wissen müssen

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Die sogenannten Energiepreisbremsen als eine Art Deckelung der Energiekosten sind seit dem Spätsommer bundesweit ein Thema gewesen. Die steigenden Kosten für Energie als Folge des russischen Überfalls auf die Ukraine setzten Privathaushalten, aber auch Unternehmen in ganz Deutschland zu. Nun werden die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung konkreter. Was bereits beschlossen und was geplant ist, haben wir zusammengefasst.

Was ist die Energiepreisbremse?

Die Energiepreisbremse ist ein Maßnahmenpaket zur Entlastung von Privatpersonen und Unternehmen, welches teilweise bereits beschlossen ist. Im Fokus stehen Gas- und Strompreise. Vorgesehen sind eine Strom- und eine Gaspreisbremse, die im ersten Quartal des Jahres 2023 eingeführt werden sollen. Für die Strompreisbremse gilt Anfang Januar, für die Gaspreisbremse März 2023.

Beide Maßnahmen sollen einen Grundbedarf zu einem günstigen Preis garantieren. Für den Verbrauch dieses Grundbedarfs fallen die normalen Preise an.

Wie sollen Gewerbe- und Privatkund:innen beim Gaspreis entlastet werden?

Gewerbekund:innen wie auch Privathaushalte sollen nach den aktuellen Plänen durch eine Deckelung des Gaspreises entlastet werden. Gelten wird dies bis April 2024. Betroffen sind Gewerbekund:innen, die Gas als Energieträger nutzen und nicht als besonders energieintensiv gelten, sowie alle Privathaushalte. Dabei handelt es sich um viele Betriebe aus den Bereichen Handwerk, Gewerbe, Handel und Dienstleistung sowie soziale Einrichtungen.

Zur Entlastung vorgesehen ist, 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem vergünstigten Preis anzubieten. Dieser vergünstigte Preis liegt bei 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei Fernwärme soll der Preis nicht höher sein als 9,5 Cent pro kWh. 

Der Verbrauch, der diese 80 Prozent übersteigt, wird dann zum vertraglich vereinbarten Preis abgerechnet. Überdies übernimmt der Bund die Abschlagszahlung für kleine und mittelständische Gewerbekunden und für Privathaushalte für den Monat Dezember 2022. 

Wie sollen Gewerbe- und Privatkund:innen beim Strompreis entlastet werden? 

Die Strompreisbremse wird ab Januar 2023 die Stromkosten senken. Der Strompreis für kleine und mittlere Unternehmen sowie private Verbraucher wird auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Auch hier gilt die Entlastung für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. 

Wie werden Industriekunden entlastet?

Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen kWh im Jahr zahlen einen Garantiepreis von 7 ct/kWh (netto) für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge. Die Verbrauchsmenge bezieht sich auf den Verbrauch im Jahr 2021. Anders als bei Gewerbekund:innen und privaten Verbraucher:innen gilt hier bereits der Januar 2023 als Startdatum.

Für Industriekunden, mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch, liegt der Strompreisdeckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des Jahres 2021. Auch hier ist der reguläre Preis erst für den Verbrauch jenseits der 70 Prozent fällig.

Wann sollen die Maßnahmen in Kraft treten?

Für die Strompreisbremse ist der erste Januar 2023 als Start geplant.
Für den Start der Gaspreisbremse ist spätestens März 2023 geplant. Die Monate Januar und Februar werden rückwirkend beachtet.

Gibt es weitere Entlastungen?

Mit einer Investition von über 12,84 Milliarden Euro will die Bundesregierung die Übertragungsnetzentgelte, welche Teil des Strompreises sind, auf dem Niveau dieses Jahres einfrieren. 

Gibt es eine Abschöpfung von Gewinnen bei Stromproduzenten?

Um die Strompreisbremse wie auch die Netzentgelte zu refinanzieren, ist eine Art Übergewinnsteuer geplant. Diese soll Zufallsgewinne bei Stromproduzenten abschöpfen.

Unsere Einschätzung

Entlastungen für Privathaushalte, Gewerbe- wie Industriekunden sind geboten. Die Handlungen der Bundesregierung sind ein wichtiges Signal an Privathaushalte und Unternehmen, dass sie in dieser schwierigen Situation nicht vergessen werden. Durch die prozentuale Deckelung der Strom-, Gas- und Fernwärmepreise wird zudem ein Sparanreiz gesetzt. Gleichzeitig versucht man mit der Abschöpfung von Zufallsgewinnen einer Bereicherung an der Krise vorzubeugen.
Wenn Sie Fragen zu den geplanten Entlastungen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

Wir beraten Sie gerne.

Johannes Dähnert

CSO, CCO, CHRO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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