23. September 2022

Änderungen bei Cloud-Kassen und technischer Sicherheits-Einrichtung TSE geplant

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Die Einführung der zertifizierten technischen Sicherheits-Einrichtung (TSE) für Kassen ist nahezu abgeschlossen. Die Nichtbeanstandensregelung ist am 31.03.2021 ausgelaufen. Ende 2022 läuft die letzte Übergangsfrist für alte Kassensysteme aus. Eine TSE-Verpflichtung greift grundsätzlich auch für Warenwirtschafts- und Fakturasysteme. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant Neuerungen, die sich mit einem möglichen Ausfall der TSE befassen und insbesondere im Hinblick Auswirkungen auf die Anwendung von Cloud-Kassensystemen haben würden.

Neue Rahmenbedingungen für Cloud-Kassen und ZSE im Offlinebetrieb geplant

Der Plan des BMF: Änderungen am Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AO) zu § 146a AO. Speziell beim Ausfall der TSE oder des elektronischen Aufzeichnungsgeräts seien Klarstellungen erforderlich. Neue und enge Rahmenbedingungen für einen Notfallbetrieb sollen den sicheren Fortgang von Cloud-Kassen im Offline-Modus gewährleisten.

Der Deutscher Steuerberaterverband e.V. kritisiert die neuen Regelungen

Der Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) kritisiert die geplanten neuen Regelungen in seiner Stellungnahme S 12/22 vom 08.08.2022. Die verschärften Anforderungen an Nachweispflichten führten zu einem höheren Dokumentationsaufwand und zusätzliche Kosten bei den Anwendern der Kassensysteme.

Wenn die eingerichtete TSE ausfällt, ist dieser Ausfall bislang eindeutig auf den Kassenbelegen zu kennzeichnen. Bedurfte es hierfür bislang einer fehlenden Transaktionsnummer oder sonstigen eindeutigen Kennzeichnung, soll künftig der Zeitpunkt der letzten erfolgreichen Signatur die entscheidende Information darstellen. Alle Kassensysteme, die das technisch nicht erfüllen, dürfen bis zum 31.12.2023 unter bestimmten Voraussetzungen weiter betrieben werden. Dem DStV ist der zeitliche Horizont zu knapp, er fordert eine Verlängerung bis zum Jahresende 2024. Ohne aktualisierte Software-Lösungen kämen die Steuerpflichtigen in Bedrängnis, heißt es. Es gehe auch darum, dem Einzelhandel ein Umstellungschaos im Weihnachtstrubel zu ersparen.

Änderungsbedarf bei Cloud-Kassen reicht noch weiter

Die geplanten Änderungen beim Ausfall von Cloud-Kassensystemen und -Lösungen sind noch weitreichender.

Obwohl elektronische Aufzeichnungssysteme im Normalbetrieb stabil und störungsfrei laufen, können Störungen auftreten. Das BMF will beim Ausfall der Internet- bzw. Kommunikationsverbindung nun aber von einem kompletten Ausfall des elektronischen Aufzeichnungssystems ausgehen. Es wird also der Normalbetrieb mit einwandfreiem Internet vorausgesetzt. Treten aber (häufiger) Störungen auf, seinen die Systeme entsprechend anzupassen. Letztlich hieße das, wenn man keine stabile Internetverbindung hat, dürfe man kein Cloud-Kassensystem verwenden.

Der DStV sieht die Probleme auch, macht dafür aber die vielerorts instabile digitale Infrastruktur in Deutschland verantwortlich. Unternehmer:innen aus ländlichen Regionen kämpfen täglich mit langsamen oder löchrigen Internetverfügbarkeiten. Zentrale Kritik des DStV:  Die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen sei Aufgabe der Politik. Das Problem jetzt „per Verwaltungsanweisungen in das Pflichtenheftchen der Unternehmer“ zu schreiben  „und in Störungsfällen weitreichende Systemumstellungen zu fordern“, erscheint dem Verband „nicht angemessen“.

Vor dem Hintergrund des digitalen Aufbruchs, der im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde, wird dieses noch deutlicher. Der ließe nämlich „auf sich warten“. Darum der laute Ruf nach praktikablen und – unter Berücksichtigung der suboptimalen Internetversorgung – „angemessenen Vorgaben“.

Unsere Einschätzung

Dass es Regelungen für ausgefallene Cloud-Kassen und TSE gibt, versteht sich von selbst. Das Thema muss gesetzlich geregelt sein, damit sich alle betroffenen Anwender von elektronischen Kassensystemen auch daran halten können. Wir teilen die Kritik unseres Verbands, weil wir erleben, dass immer wieder an den Anforderungen für Kassensysteme „herumgespielt“ wird. Langfristige Planungen für einen Einsatz sind unmöglich, wenn es immer wieder neue Systemanpassungen geben muss. Das ist auch ein immenser Kostenfaktor. Gerade in Krisen-Zeiten sind einfache, pragmatische Lösungen gefragt.

Wir werden die weitere Entwicklung für Sie im Auge behalten. Wenn Sie Fragen zur Nutzung von Cloud-Kassen in Ihrem Unternehmen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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Expert:innen zu diesem Thema

Bruno Höveler

COO, CTO, Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V)

Sascha Kleinschmidt

Steuerfachangestellter, IT-Administrator, Teamleiter IT

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