19. September 2022

Beratung im Ausland – das Ecovis-Netzwerk ist weltweit präsent

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Unternehmen arbeiten heute selbstverständlich über Landesgrenzen hinweg und benötigen deshalb auch im Ausland Beratung zu verschiedensten Themen. Dank des internationalen Ecovis-Netzwerks unterstützen wir Sie dabei weltweit. Lesen Sie hier, welche Themengebiete wir dabei für Sie abdecken.

Beratung im Ausland – das ist das Ecovis-Netzwerk

Bei Geschäften im Ausland oder bei im Inland tätigen ausländischen Unternehmen müssen Unternehmer:innen zahlreiche Themen beachten.

Für viele Steuerkanzleien ein Problem: In der Regel können deutsche Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen und Wirtschaftsprüfer:innen nicht im Ausland aktiv werden. Denn meist fehlen ihnen die dafür notwendigen Zulassungen sowie die nötigen Kenntnisse der ausländischen Rechtsverhältnisse.

Hier bietet unser weltweites Ecovis-Netzwerk entscheidende Vorteile. Denn wir sind mit rund 9.300 Mitarbeiter:innen in über 80 Ländern aktiv. Deshalb können wir eine optimale Betreuung unserer Mandantinnen und Mandanten überall auf der Welt sicherstellen.

Für Geschäfte mit unseren Nachbarländern Frankreich und den Niederlanden haben wir bei ECOVIS NRW beispielsweise eigene “Desks” eingerichtet. Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen dort sind bestens mit den Besonderheiten des jeweiligen Partnerlandes vertraut.

In diesen Bereichen unterstützen wir Sie auch im Ausland

Unsere Expertinnen und Experten aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung sowie unsere Juristinnen und Juristen unterstützen Sie gerne in allen Bereichen, die für Sie und Ihr Unternehmen im Ausland relevant sind.
Dazu gehören unter anderem:

  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Handelsrecht

Diese Branchen profitieren vom internationalen Ecovis-Netzwerk

Dank unseres Netzwerks unterstützen wir sämtliche Branchen, für die wir auch in Deutschland tätig sind. Dazu zählen unter anderem:

  • Bauunternehmen
  • Energiewirtschaft
  • IT-Unternehmen
  • Film- und TV-Produktion
  • Öffentliche Verwaltung
  • Produzierendes Gewerbe
  • e-Commerce

Kommunikation ist das A und O – ein Beispiel für oft übersehene steuerliche Fallstricke

Planen ausländische Unternehmen die Neugründung einer deutschen (Tochter-)Gesellschaft, um beispielsweise in den europäischen Markt einzusteigen, sind einige rechtliche Besonderheiten zu beachten.

Durch die Ausstattung der Tochtergesellschaft mit Kapital und ggf. der Erbringung von Dienstleistungen durch die ausländische Muttergesellschaft, sind Besonderheiten im Bereich der Verrechnungspreise zu beachten.

Beim innergemeinschaftlichen / internationalen Warenverkehr sind zoll- und umsatzsteuerrechtliche Fragestellungen stets im Blick zu behalten. Beim unachtsamen Handling können beispielsweise ungewollte Registrierungspflichten in anderen europäischen Ländern entstehen.

Ungewollte Registrierungen sind auch im Lohnbereich möglich. Werden Arbeitnehmer:innen im Ausland über die inländische Gesellschaft beschäftigt, können Registrierungspflichten als Arbeitgeber:in oder die Begründung von ausländischen Betriebsstätten obligatorisch werden.

Unsere Einschätzung

Dass Unternehmen heute weltweit tätig sind, ist selbstverständlich. Darum haben auch wir ein weltweites Netzwerk aufgebaut, um Sie bei internationalen Geschäften optimal unterstützen zu können.

Dank unseres internationalen Netzwerks können wir viele Stolperfallen im Vorfeld umgehen. Besonders wichtig ist dabei die transparente Kommunikation zwischen Unternehmen und Berater:innen. Die frühe Absprache bei grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten zur Erreichung der Unternehmensziele erleichtert die Beratung ungemein, denn das eröffnet Handlungsspielräume und führt zu wirtschaftlich und steuerlich optimalen Ergebnissen für Ihr Unternehmen.

Haben Sie Geschäftsbeziehungen ins Ausland oder konkrete Fragen hierzu? Dann sprechen Sie uns jederzeit gerne an!

 

Nico Kurth

Prokurist, Steuerberater, Bachelor of Arts (Steuerrecht)

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