12. September 2022

Gasumlage für Versorgungssicherheit kommt am 1. Oktober 

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Die Bundesregierung hat eine Gasumlage auf den Weg gebracht, die ab dem 1. Oktober 2022 gelten soll. Damit soll die Versorgungssicherheit im Land gesichert werden. Lesen Sie hier, was Sie zur Gasumlage wissen müssen.

Hintergrund zur Gasumlage

Durch verringerte Gaslieferungen aus Russland müssen Gas-Importeure unter hohen Kosten Ersatz beschaffen. Um das zu schaffen, benötigen diese Unternehmen in der aktuellen Situation Unterstützung, um die beschriebenen, sehr hohen Beschaffungskosten für Gas auszugleichen.
Ziel der beschlossenen Gasumlage ist es, genau diese Unterstützung zu gewährleisten. Geschieht dies nicht, droht der Zusammenbruch von Unternehmen, die für das Funktionieren des Gasmarkts und die Versorgungssicherheit wichtig sind.

Was genau plant die Bundesregierung?

Das Energiesicherungsgesetz sieht vor, dass die Gasversorgungsunternehmen die Zusatzkosten, die beim Einkauf von Ersatzgas anfallen, mittels einer Umlage auf Gasverbraucher:innen verteilen können. Die Bundesregierung hat am 4. August 2022 die hierfür notwendige Gaspreisanpassungsverordnung beschlossen. Sie trat am 9. August 2022 in Kraft.

Angesichts der durch die Umlage weiter steigenden Gaspreise will die Bundesregierung die Bürger:innen entlasten. Sie plant daher, die Mehrwertsteuer auf den Gasverbrauch von 19 Prozent auf sieben Prozent abzusenken. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz soll solange gelten, wie die Gasbeschaffungsumlage erhoben wird. Also voraussichtlich vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024.

Warum ist die Gasbeschaffungs-Umlage nicht steuerfrei?

Die Politik hatte auch eine Steuerbefreiung der Gasbeschaffungsumlage diskutiert. Dabei kamen die Expert:innen zum Ergebnis, dass eine direkte Steuerbefreiung der Gasbeschaffungsumlage europarechtlich nicht möglich sei. Deshalb hat sich die Bundesregierung für eine generelle Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas entschieden. Um den Umsetzungsaufwand zu begrenzen, soll der schon bestehende ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent genutzt werden.

Wie hoch ist die Belastung durch die Gasumlage?

Der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe gab am 15. August 2022 bekannt, dass die Umlage zunächst 2,4 Cent pro Kilowattstunde betragen wird. Die Umlage soll bei allen Gasverbraucher:innen erhoben werden und endet am 1. April 2024. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich bis zum 30. September 2024. Die Umlage wird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden. Alle Gasnutzer:innen zahlen – befristet bis März 2024 – über die Gasbeschaffungsumlage zunächst 2,4 Cent pro Kilowattstunde zusätzlich. Hinzu kommen jedoch noch eine Bilanzierungs- und eine Speicherumlage. Auf die Umlagen fällt Mehrwertsteuer an. Die finanzielle Belastung durch die Umlage ist erheblich: Für sich genommen können zusätzliche Belastungen von mehreren hundert Euro pro Jahr auf die Haushalte zukommen.

Wie wirkt die Mehrwertsteuersenkung auf Gas

Befristet bis März 2024 soll die Steuer auf Gasverbrauch ab Oktober 2022 sieben Prozent statt wie bisher 19 Prozent betragen. Wie wird sich die Steuersenkung auswirken? Und wie wird sie bei den Menschen ankommen? Hierzu gibt es unterschiedliche Aussagen:
„Mit diesem Schritt entlasten wir die Gaskunden insgesamt deutlich stärker, als die Mehrbelastung, die durch die Umlagen entsteht, beträgt“, wird Bundeskanzler Olaf Scholz in einem Pressestatement zitiert.

Wie wird die Entlastung bei den Bürgern ankommen?

Die Entlastungswirkung hängt im Einzelfall von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise von der Entwicklung des Gaspreises, dem Gasverbrauch und Schwankungen bei der Gasbeschaffungsumlage. Aber eben auch im hohen Maße von der Bereitschaft der Gasversorgungsunternehmen, die Mehrwertsteuersenkung an die Verbraucher:innen weiterzugeben. Inwieweit die Gasversorgungsunternehmen die Mehrwertsteuersenkung eins zu eins an die Verbraucher:innen weitergeben, bleibt abzuwarten.

Man kann hier jedoch eine sehr einfache Rechnung aufmachen:

Die Entlastung durch die Mehrwertsteuersenkung wird 12 Prozent-Punkte betragen.

Und zwar unter der Annahme, dass die Gasversorgungsunternehmen die Mehrwertsteuerabsenkung im Gegensatz zu den Mineralölkonzernen vollständig an den Verbraucher weitergeben. Das geschieht eben dadurch, dass nicht mehr der reguläre Steuersatz von 19 Prozent, sondern der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent angewendet wird.

Die Gasbeschaffungsumlage wird voraussichtlich zunächst 2,4 ct/kWh betragen. Eine mögliche Gasspeicherumlage und Bilanzierungsumlage sind dabei noch nicht berücksichtigt. Bei einem derzeitigen Endverbraucher-Gaspreis von 13,77 ct/kWh (Brutto einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer) erhöht sich dieser um 17,42 Prozent auf 16,17 ct/kWh (Brutto einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer). Sofern auf diesen dann nur Mehrwertsteuer von sieben Prozent statt 19 Prozent erhoben wird und die Mehrwertsteuerersparnis in Höhe von 12 Prozent von den Gasversorungsunternehmen vollständig an die Verbraucher:innen weitergegeben wird, beträgt der Endverbraucher-Gaspreis 14,64 ct/kWh (Brutto einschließlich 7 Prozent Umsatzsteuer).. Letztlich wird sich der Gaspreis trotz Mehrwertsteuerabsenkung erhöhen!

Zum Hintergrund der Berechung: Der durchschnittliche Erdgaspreis für Haushalte in Einfamilienhäusern (EFH) mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh liegt im bisherigen Jahresmittel 2022 gegenüber 2021 um 95 Prozent höher und beträgt durchschnittlich 13,77 ct/kWh (2021: 7,06 ct/kWh; Grundpreis anteilig für einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh enthalten).

Welche Effekte gibt es bereits?

Wir alle wissen, dass die Gaspreise 2022 so hoch wie noch nie sind. Laut den jüngsten Zahlen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stieg der Gaspreis für Haushalte in Mehrfamilienhäusern in 2022 deutlich an. Hier hat der Staat bereits profitiert:

Während die Bundesregierung bei einem durchschnittlichen Gaspreis von 7,06 ct/kWh in 2021 noch 1,12 ct/kWh (19 Prozent aus 7,06 ct/kWh) als Umsatzsteuer im Haushalt verbuchen konnte, so fallen bei einem derzeitigen Gaspreis von 13,77 ct/kWh derzeit 2,19 ct/kWh (19 Prozent aus 13,77 ct/kWh) Umsatzsteuer an. Während Haushalte unter der hohen Inflation ächzten, bescherte sie dem Staat deutlich höhere Mehrwertsteuereinnahmen.

Ist die Steuersenkung schon beschlossen?

Die Mehrwertsteuersenkung auf Gaslieferungen fordert eine Änderung des § 12 des Umsatzsteuergesetzes. Dieser regelt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes. Um diese Vorschrift zu ändern, sind Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat nötig. Es liegt noch keine Entscheidung vor, ob es ein eigenes Gesetzgebungsverfahren geben wird oder ein laufendes Verfahren genutzt werden soll.

Unsere Einschätzung

Im Ergebnis richtig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger durch die Mehrwertsteuersenkung einerseits von der zusätzlichen Mehrwertsteuer entlastet werden und zusätzlich auch um einen Teil der Umlage selbst. Es wird durch die Gasumlage trotzdem zu einem Preisanstieg kommen.

Haben Sie Fragen zur Gasumlage oder benötigen Sie Hilfe rund um das Thema? Dann kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu!

 

Marcus Sauer

Partner, Steuerberater, Diplom-Volkswirt

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