7. Juli 2022

Erneuerbare Energien: Mit Windkraft aus der Krise

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Erneuerbare Energien wie die Windkraft sollen Wirtschaft und Verbraucher:innen zukünftig verstärkt mit Strom versorgen. Hier finden Sie eine Übersicht zu aktuellen Gesetzen und Initiativen rund um den Ausbau der Windenergie.

Hintergrund zu Erneuerbaren Energien

Die aktuelle Energiekrise treibt vielen Menschen in Europa Schweißperlen auf die Stirn. Neben den Privathaushalten sind es gerade die Unternehmer:innen, denen nach den entbehrungsreichen Jahren der Pandemie nun neue Herausforderungen bevorstehen. Die Energiewende hin zu mehr erneuerbaren Energieträgern ist ein unausweichlicher Schritt. Denn sie sorgt für eine stärkere Energieautonomie in Krisenzeiten und dient dem Klimaschutz.

Rückenwind für den Windkraftausbau

Bis 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. In einem zweiten Schritt sollen die “Erneuerbaren” bis 2045 die komplette Stromversorgung abdecken. Das wird eine Mammut-Aufgabe. Weitere Herausforderung dabei: Auch in den kommenden Jahren steigt der Strombedarf. Eine Strategie, wie dieser Ausbau gelingen kann, regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Danach soll die Ausbaurate von Windenergie auf ein Niveau von zehn Gigawatt (GW) pro Jahr steigen. Damit sollen im Jahr 2030 rund 115 GW an reiner Windleistung installiert sein. Mittel- und langfristig soll die Leistung auf 157 GW im Jahr 2035 und auf 160 GW im Jahr 2040 steigen.

Ausbau der erneuerbaren Energien: mehr Platz für Windenergie

Aktuell sind nur 0,5 Prozent Fläche in Deutschland für Windenergie verfügbar, wobei 0,8 Prozent ausgeschrieben sind. Am Ende sollen zwei Prozent der Landesfläche der Bundesrepublik mit Windkraftanlagen bebaut sein. Um dieses Ziel zu erreichen, plant die Bundesregierung das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land. Das Ziel entspricht mehr als einer Verdopplung.

Dazu hat der Bund mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) die Initiative ergriffen und kann nun den Ländern bei Flächenbeitragswerten Vorgaben machen. Sie müssen mit einem Vorlauf von mindestens drei bis vier Jahren Flächen zur Verfügung stellen. Welches Bundesland wie viel Fläche bereitstellen muss, regelt ein neuer Verteilungsschlüssel. Die vorhandenen Potenziale der verfügbaren Flächen werden dabei berücksichtigt. Gleichzeitig setzt der Bund Zwischenziele fest, um eine steigende Flächenausweisung sicherzustellen.

Rechtssicherheit herstellen und Bremsen lösen

Die Bundesregierung versucht, die Planungsmethodik und gerichtliche Kontrollen zu vereinfachen, um eine schnellere Planung zu ermöglichen und gleichzeitig eine erhöhte Rechtssicherheit sicherzustellen. Die Flächenziele des WindBG werden dazu in das Bauplanungsrecht des Baugesetzbuchs integriert.

Bremsen des Ausbaus, wie landesrechtliche Mindestabstandsregelungen, sollen weiterhin möglich sein. Jedoch sind die Länder verpflichtet, dass die Mindestabstände nicht für Flächen gelten, die planerisch für Windenergieanlagen ausgewiesen sind.

Demokratisierung und Teilhabe

Neu ist der Plan der schwarz-grünen Landesregierung in NRW, welcher in ihrem Koalitionsvertrag eine Beteiligung von Anwohner:innen vorsieht. Dabei sollen Anwohner:innen im Umfeld von Windstrom-Anlagen über Stiftungsmodelle, Nachrangdarlehen oder regional günstigere Stromtarife profitieren. Gleichzeitig möchte man Projektträger:innen verpflichten, GmbHs zu gründen und mindestens 20 Prozent der Anteile den Anwohner:innen im näheren Umkreis anzubieten. Wie dies am Ende ausgestaltet wird und ob auch Unternehmer:innen an diesem Vorhaben partizipieren können, ist noch nicht bekannt. Hier halten wir Sie auf dem Laufenden.

Die Errichtung von Bürgerwindparks will das Land durch fachliche Ansprechpartner:innen bei der Landesgesellschaft für Klima und Energie ermöglichen. Diese sollen etwa bei Musterrahmenverträgen unterstützen und für Kommunen einen Leitfaden zur Bürgerbeteiligung bereitstellen. Gleichzeitig plant man, über die NRW.Bank Bürgerenergiefonds aufzulegen, die gezielt solche Bürgerwindparks mit Risikokapital ausstatten.

Unsere Einschätzung

Die Energiewende ist das größte Projekt der nächsten Jahrzehnte. Die Bundesregierung und einzelne Länder treiben den Ausbau erneuerbarer Energien voran. Der Verlust von zehntausenden Arbeitsplätzen in der Windenergie in den letzten Jahren hat Deutschland Wohlstand gekostet. Die Beteiligung, wie sie in NRW geplant wird, ist ein Schritt zu einer Demokratisierung auf dem Energiemarkt und kann zu einer höheren Akzeptanz der Energiewende führen. Für Unternehmer:innen bieten die Pläne und die kommende Rechtssicherheit viele Vorteile, speziell dauerhaft günstigere Energiepreise und dadurch sinkende Kosten.

Haben Sie Fragen zum Ausbau erneuerbarer Energien oder planen Sie, in Windkraft zu investieren? Dann kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu!

 

Johannes Dähnert

CSO, CCO, CHRO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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